Inhaltsverzeichnis
- Wem bezahlt die Krankenkasse den Umzug?
- Wie viel Zuschuss zahlt die Krankenkasse bei Umzug?
- Voraussetzungen & Leistungen vom Krankenkassen-Zuschuss
- So läuft der Zuschuss für deinen Umzug bei der Krankenkasse ab
- Den Antrag auf Zuschuss ausfüllen
- Widerspruch bei nicht genehmigtem Zuschuss
- Auf Pflegebedürftige spezialisierte Umzugsunternehmen
- Fazit zu Zuschussmöglichkeiten von Krankenkassen bei Umzug
Umzüge sind teuer und zeitaufwendig - jedoch in vielen Fällen unvermeidbar. Dabei musst du die Kosten in manchen Fällen nicht selbst tragen. Wer Unterstützung vom Jobcenter erhält oder als Pflegefall eingestuft ist, kann ggf. eine Kostenübernahme beantragen. Wir beschäftigen uns heute mit dem Zuschuss für einen Umzug von der Krankenkasse.
Wem bezahlt die Krankenkasse den Umzug?
Die Zuschussgewährung kommt dabei nicht für alle in Frage. Grundvoraussetzung ist die Anerkennung des Pflegefalls. Dabei erfolgt die Kostenübernahme nicht durch die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse.
Da diese oftmals Hand in Hand arbeiten, wird diese Form der Umzugskostenbeihilfe gerne verwechselt. Wobei stets von Fall zu Fall geprüft wird, ob die Anforderungen für einen Krankenkassen-Zuschuss erfüllt sind.
Wie viel Zuschuss zahlt die Krankenkasse bei Umzug?
Wer die Umzugshilfe in Anspruch nehmen darf und was dafür benötigt wird, regelt in Deutschland der §40 Abs. 4 SGB XI. Dort ist die Pflegekasse als Träger erwähnt, welche die Umzugsfirma und ggf. weitere Kosten übernimmt.
Dies betrifft dabei nicht nur den sogenannten Seniorenumzug, sondern auch Menschen mit körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen.
Der Umzugszuschuss kann maximal 4.000€ pro pflegebedürftige Person betragen. Der Wohnungswechsel für ein älteres Pärchen kann demnach mit doppelt so viel Geld bezuschusst werden.
Voraussetzungen & Leistungen vom Krankenkassen-Zuschuss
Wie erwähnt, erfolgt die Zuschussgewährung nach individueller Prüfung. Der Antrag ist bei der Pflegekasse zu stellen. Idealer Weise sollte schon ein Kostenvoranschlag von zwei drei Umzugsunternehmen parat liegen.
Alle wichtigen Voraussetzungen im Überblick:
- Du musst einen Pflegegrad von 1 bis 3 besitzen
- Du bist bereits Rentner oder offiziell berufsunfähig
- Deine aktuelle Wohnung lässt sich nicht an deine Bedürfnisse anpassen
- Du bist selbst nicht in der Lage den Umzug durchzuführen
Ziel dieser Umzugshilfe ist es also, das Leben der pflegebedürftigen Person zu erleichtern. Dabei steht es den Krankenkassen zu, vorab die ins Auge gefasste Wohnung zu überprüfen.
Wenn grünes Licht gegeben wird, gibt es für den Wohnungswechsel folgende Leistungen:
- Kosten für die Beratung durch eine Hilfsorganisation
- Arbeitslöhne der Umzugshelfer
- Fahrtkosten von privaten Umzugshelfern
- Verdienstausfall für beim Umzug behilfliche Familienmitglieder & Freunde
- Materialkosten (Kartons etc.)
- Anfallende Gebühren (bspw. eine Parkgenehmigung für ein Halteverbot vor der alten Wohnung)
Diese Punkte verstehen sich alle als „Kann“-Bestimmung und werden von der Krankenkasse individuell festgelegt. Somit variiert auch die am Ende ausbezahlte Summe. Häufig wird der fällige Betrag direkt an das Umzugsunternehmen überwiesen. Weitere Kosten musst du ggf. auslegen oder auf der Auszahlung ein paar Tage bis Wochen warten.
So läuft der Zuschuss für deinen Umzug bei der Krankenkasse ab
Das genaue Verfahren, um festzustellen, ob du zuschussfähig bist, variiert bei den Krankenkassen leicht. Im Kern beinhaltet es jedoch die folgenden Schritte:
- Du reichst den entsprechenden Antrag auf Umzugskosten-Zuschuss bei deiner Krankenkasse bzw. Pflegekasse ein.
- Es erfolgt die Überprüfung der eingereichten Dokumenten (Antrag, Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen, Eckdaten zur neuen Wohnung).
- Passt alles, stimmt die Krankenkasse vorläufig zu. Unter Vorbehalt der Prüfung deiner neuen Wohnung.
- Die Bewilligung für den Zuschuss zur Umzugshilfe trifft ein.
Wie viel Zeit diese in Anspruch nimmt, kann nicht eindeutig beziffert werden. Verständlich ist dabei der Zeitdruck, denn der Wohnungswechsel soll schnellstmöglich gelingen. Damit niemand anderes in die angedachten vier Wände einzieht.
Den Antrag auf Zuschuss ausfüllen
Für die bestmöglichen Erfolgschancen ist es wichtig, dass du deinen Antrag sehr detailliert ausfüllst. Erkläre, warum der Umzug notwendig ist.
Bspw. setzt sich der aktuelle Vermieter nicht für Baumaßnahmen ein, welche dir als Pflegebedürftiger den Alltag erleichtern würden. Vielleicht möchtest du zentraler wohnen, um dich weiterhin selbst versorgen zu können (Einkaufen, Sanitätshaus etc.).
Schildere deine aktuellen Lebensumstände und wie ein Wohnungswechsel diese verbessern könnte. Hierbei ist Offenheit gefragt. Deine medizinischen Umstände sind für die Pflegekasse wissenswert.
Womöglich hat sich dein gesundheitlicher Zustand verschlechtert und damit lässt sich der Umzug begründen. Lege unbedingt ärztliche Atteste bei, um deine Erklärung zu untermauern.
Weitere relevante Leistungsträger bei Umzug
Nicht nur die Pflegekasse kann dir bei einem bevorstehenden Umzug finanziell behilflich sein. Eventuell fällst du unter das Bundesversorgungsgesetz und kannst dir darüber weitere Umzugshilfe organisieren.
Auch eine gesetzliche oder private Unfallversicherung kommt eventuell für die Umzugskosten auf. Berufstätige Personen mit Pflegegrad können sich zudem beim Jobcenter erkundigen.
Am Ende kommunizieren die verschiedenen Leistungsträger miteinander. Um die gesetzlichen Vorgaben für den Zuschuss zu erfüllen und die Aufteilung der Kosten zu vereinbaren.
Widerspruch bei nicht genehmigtem Zuschuss
Per Gesetz sind die Voraussetzungen zum Seniorenumzugs-Zuschuss klar geregelt. Dennoch versuchen Krankenkassen immer wieder, die Leistungen zu minimieren. Schlimmstenfalls lehnen sie den Zuschuss für den Umzug komplett ab.
Solltest du dich hier ungerecht behandelt fühlen, steht dir ein Widerspruch zu. Eventuell holst du dir dafür Hilfe durch einen Anwalt. Damit dieser den Widerspruch fachgerecht in Worte fasst. Schon allein dieser rechtliche Beistand führt häufig dazu, dass die Krankenkassen im zweiten Anlauf ihre Bewilligung erteilen.
Was beinhaltet der §33 SGB V?
Neben dem §40 Abs. 4 SGB XI, kann auch der §33 SGB V für deine Umzugshilfe relevant sein. Es handelt sich hierbei um eine Einzelnorm, welche eine Kostenübernahme für Hilfsmittel vorsieht.
Im Absatz des genannten Paragraphen geht es vorrangig um Hörgeräte, Prothesen sowie orthopädische Unterstützung. Jedoch ist auch von „anderen Hilfsmitteln“ die Rede. Vielleicht erfordert die neue Wohnung den Kauf eines Rollstuhls (bspw. zur besseren Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten).
Auf Pflegebedürftige spezialisierte Umzugsunternehmen
Der genannte Kostenvoranschlag ist für die Entscheidung der Krankenkasse definitiv relevant. Zwei bis drei Angebote erlauben den Vergleich. Wobei wir empfehlen, dass es sich auf Seniorenumzüge spezialisierte Umzugsfirmen handelt.
Diese sind mit den besonderen Bedürfnissen von Personen mit Pflegegrad vertraut. Was zu durchschnittlich höheren Preisen führen kann. Jedoch sollte die Krankenkasse diesen Umstand anerkennen.
Zuschuss, Pflegegrad & berufsfähig
Ein Sonderfall ergibt sich, wenn du mindestens Pflegegrad 1 besitzt und weiterhin einer Arbeit nachgehst. Diese Konstellation verbietet den Zuschuss für einen Umzug im eigentlichen Sinne. Jedoch kannst du eine Umzugsbeihilfe beantragen, welche als Kredit ausgestaltet ist. Somit gibt es für dich eine finanzielle Umzugshilfe, die dann Monat für Monat getilgt wird.
Was beinhaltet die Umzugskostenbeihilfe der Postbeamtenkrankenkasse?
Konkret nennt sich das Formular „Antrag auf Verbesserung des Wohnumfeldes“.
Diese beginnt mit geförderten Maßnahmen, welche das Leben in deiner aktuellen Wohnung verbessern. Sollte diese jedoch nicht umsetzbar sein, beteiligt sich die Postbeamtenkrankenkasse und stellt eine Umzugskostenbeihilfe bereit. Diese orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe und sieht einen Zuschuss von bis zu 4.000€ pro Person vor.
Um diese Förderung zu erhalten, ist ein vierseitiger Antrag auszufüllen. Darin geht es unter anderem um eine bestehende Unfallversicherung und wer noch als Leistungsträger in Frage kommt.
Außerdem wird das Gutachten verlangt, welches deine Pflegebedürftigkeit bestätigt. Insgesamt ist der Antrag leicht verständlich. Es handelt sich um dir vertraute Informationen rund um deinen Pflegegrad.
Fazit zu Zuschussmöglichkeiten von Krankenkassen bei Umzug
Per Gesetz ist der Anspruch auf Zuschuss beim Umzug für Pflegebedürftige geregelt. Pro Person ist dabei eine Unterstützung von bis zu 4.000€ möglich. Die Krankenkasse bzw. Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell. Wichtig ist es, gleich den Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens sowie die Informationen der neuen Wohnung mit zu schicken.
Den Antrag für die Zuschussmöglichkeiten sollte so früh wie möglich gestellt werden. Sobald du mit dem Gedanken über einen Wohnungswechsel spielst, erkundige dich bei deiner Krankenkasse. Das Verfahren kann mitunter einige Wochen in Anspruch nehmen. Deshalb nützt es nichts, auf gepackten Umzugskartons zu sitzen und dann erst den Zuschuss zu beantragen.
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