David Müller

Von David Müller, Gründer & Umzugsexperte, bekannt aus SAT.1

Zuletzt aktualisiert am 15. Juni 2026

Die Kurz-Antwort: zahlt die Krankenkasse einen Umzug?

Wichtiger Unterschied: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur in seltenen medizinischen Sonderfällen einen Umzug. Der häufige Geld-Topf ist die Pflegekasse (§40 SGB XI) bei Pflegegrad 1-5.

  • Pflegekasse-Wohnumfeld-Verbesserung: bis 4.180 € pro Maßnahme (z.B. Umzug in barrierearme Wohnung)
  • Mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt: jeweils bis 4.180 €, gedeckelt bei 16.720 €
  • Pflegeheim-Umzug: Pflegekasse zahlt Pflegekosten, NICHT den Möbel-Transport
  • Krankenkasse (gesetzlich): zahlt Umzug nur bei medizinisch unausweichlichem Wohnungswechsel (Schimmel + Asthma, Treppen + Querschnittslähmung, etc.)
  • Behindertengerechte Wohnungsanpassung: Pflegekasse + ggf. Integrationsamt

Stand: 2026-05-29 nach §40 SGB XI. Wer Bürgergeld bezieht: das Jobcenter ist Erstanlaufstelle. Wer berufsbedingt umzieht: Werbungskosten + ggf. Mobilitätshilfe der Bundesagentur.

Auf dieser Seite findest du die komplette Aufschlüsselung wer wann zahlt, die Pflegegrad-Voraussetzungen, den Antragsprozess und alle wichtigen Sonderfälle.

Pflegekasse vs Krankenkasse: wer zahlt wann beim Umzug?

Die wichtigste Unterscheidung gleich vorweg, weil sie sehr oft verwechselt wird:

TrägerWann zahlt sie den Umzug?RechtsgrundlageMax. Summe
PflegekassePflegegrad 1-5 + Wohnumfeld-Verbesserung (z.B. barrierearmer Umzug)§40 SGB XIbis 4.180 €/Maßnahme
Krankenkasse (gesetzlich)nur bei medizinisch unausweichlichem Umzug (Schimmel+Asthma, Treppen+Mobilitäts-Einschränkung)§27 SGB V (sehr selten)Einzelfall-Entscheidung
IntegrationsamtBei schwerer Behinderung + behindertengerechte Anpassung§102 SGB IXindividuell, oft 5.000–15.000 €
JobcenterBei Bürgergeld + notwendigem Umzug§22 SGB IIkomplette Umzugskosten
SozialamtBei Grundsicherung (SGB XII) + notwendigem Umzug§35 SGB XIIkomplette Umzugskosten
Private Krankenversicherungin der Regel NICHTVertragsabhängigselten + Einzelfall

Faustregel: Wenn der Umzug mit einer Verbesserung der Pflegesituation zusammenhängt (z.B. barrierearmer Zugang, Erdgeschoss statt 4. OG, näher zu Pflege-Angehörigen) → Pflegekasse §40 SGB XI ist Anlaufstelle. Wenn rein medizinisch ohne Pflegegrad → Krankenkasse §27 SGB V (Einzelfall, oft abgelehnt).

Voraussetzungen: Pflegegrade 1-5 + Wohnumfeld-Verbesserung

Die §40 SGB XI Pflegekasse-Leistung greift ab Pflegegrad 1 (zuvor "Pflegestufe 0"). Wichtig: Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellt, NICHT von der Pflegekasse selbst.

PflegegradTypische BeeinträchtigungWohnumfeld-Zuschuss möglich?
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der SelbstständigkeitJa, bis 4.180 €
Pflegegrad 2Erhebliche BeeinträchtigungJa, bis 4.180 €
Pflegegrad 3Schwere BeeinträchtigungJa, bis 4.180 €
Pflegegrad 4Schwerste BeeinträchtigungJa, bis 4.180 €
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung + besondere AnforderungenJa, bis 4.180 €
Kein PflegegradNein, dann Sonderfall-Antrag bei Krankenkasse §27 SGB V

"Wohnumfeld-Verbesserung" ist breit definiert: alles, was die Pflegesituation für die pflegebedürftige Person ODER für pflegende Angehörige messbar verbessert. Konkret:

  • Umzug in barrierearme Wohnung (Erdgeschoss, Aufzug, kein Türschwellen-Hindernis)
  • Umbau-Maßnahmen (Badewanne durch Dusche ersetzen, Treppenlift, Türverbreiterung, Rampe)
  • Anpassungen für pflegende Angehörige (Wohnungs-Aufteilung für Pflegezimmer, Notfall-System)

Die Summen 2026 im Detail

Aktueller Stand 2026 nach §40 SGB XI und Anpassungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG):

  • 4.180 € pro Maßnahme Wohnumfeld-Verbesserung (jährliche Anpassung in Höhe der Pflegegeld-Steigerung)
  • Mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt: jeweils 4.180 €, max. 16.720 € gesamt (4 Personen)
  • Erneute Zuschüsse sind möglich, wenn sich die Pflegesituation grundlegend ändert (z.B. neue Pflegegrad-Stufe, neuer Wohnort)
  • Eigenbeteiligung: 10 % vom Maßnahmen-Wert, max. 25 € (Bagatell-Klausel)

Was zahlt die Pflegekasse konkret beim Umzug?

  • Umzugsunternehmen-Festpreis (häufig 800–2.000 €)
  • Verpackungsmaterial (Kartons, Folie, etc.)
  • Möbel-Demontage und -Aufbau am neuen Ort
  • Halteverbots-Gebühren in Berlin (80–150 €)
  • Renovierungen/Anpassungen in der neuen Wohnung (Türverbreiterung, etc.)

NICHT übernommen werden: Neuanschaffung von Möbeln, Maklerprovision, Doppelmiete für Übergangszeit, persönliche Auslagen.

Antrag stellen: Schritt für Schritt zur Bewilligung

Wichtigste Regel: Antrag VOR der Maßnahme stellen. Wer den Umzug schon hinter sich hat, hat in 80 % der Fälle einen schwereren Stand beim Antrag. So gehst du vor:

  1. Pflegegrad sicherstellen: Existiert ein anerkannter Pflegegrad (mindestens 1)? Wenn nicht, vorher Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse stellen (MD-Begutachtung dauert 4-6 Wochen).
  2. Wohnumfeld-Begründung dokumentieren: Warum verbessert der Umzug die Pflegesituation? Konkret beschreiben: heutige Wohnung im 3. OG ohne Aufzug + Pflegegrad 3, neue Wohnung Erdgeschoss = wesentliche Erleichterung für pflegende Angehörige.
  3. Kostenvoranschlag(e) einholen: Empfohlen sind 2-3 Festpreis-Angebote von Umzugsfirmen. Wir erstellen das kostenlos im Pflegekassen-Format mit allen Positionen einzeln.
  4. Antrag stellen: Formular "Wohnumfeld-Verbesserung" bei der Pflegekasse (oft als Online-Antrag möglich). Beilegen: ärztliches Attest oder MDS-Pflegegutachten, Wohnumfeld-Begründung, Kostenvoranschläge.
  5. MDK-Stellungnahme: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung prüft die Notwendigkeit. Bei umstrittenen Fällen kommt ein Gutachter zur Wohnung (kostenfrei für den Antragsteller).
  6. Bewilligungsbescheid: 4-8 Wochen Bearbeitungszeit. Bei Genehmigung wird die Summe direkt überwiesen oder auf den Auftrag direkt abgerechnet.
  7. Umzug durchführen + Rechnung einreichen: Nach Umzug die Rechnungs-Kopien zur Pflegekasse senden, Summe wird ausgezahlt (oder Direktabrechnung mit Umzugsfirma).

Express-Fälle (akute Verschlechterung der Pflegesituation): Antrag mit "dringend" markieren und Arzt-Attest beifügen. Bearbeitung dann oft in 2-3 Wochen möglich.

Welche Kassen, wie unterscheiden sie sich?

Die §40 SGB XI-Leistungen sind gesetzlich einheitlich — d.h. AOK, DAK, TK, Barmer, IKK und Knappschaft zahlen alle die gleichen 4.180 €. Unterschiede gibt es nur in:

  • Bearbeitungszeit: variieren von 3-4 Wochen (kleinere Kassen) bis 8-10 Wochen (große Kassen mit hohem Antragsvolumen)
  • Beratungs-Qualität: Pflegekassen mit eigener Pflegeberatungs-Abteilung sind oft schneller und unterstützender
  • Zusatzleistungen: einige Kassen bieten ergänzende Beratung, Wohnraumberatung oder Pflege-Hilfsmittel-Beratung an
  • Online-Antrag: AOK und TK haben die fortschrittlichsten Online-Antragsformulare, andere noch papierbasiert

Bei Privatversicherten: Die private Pflegepflichtversicherung (PPV) zahlt nach den gleichen §40-SGB-XI-Standards wie die gesetzliche. Bei Privatversicherten ist die PPV oft beim Krankenversicherer (z.B. Allianz, DKV) angesiedelt und hat manchmal andere Formulare und Bearbeitungswege.

Wichtig für Berliner Pflegebedürftige: Der Antrag wird IMMER bei deiner eigenen Pflegekasse gestellt, NICHT in einem speziellen Berliner Amt. Adresse steht auf der Versicherungskarte.

Pflegeheim-Umzug: was wird übernommen?

Wichtige Differenzierung: Beim Umzug ins Pflegeheim oder vollstationäre Pflege ist die 4.180 €-Wohnumfeld-Leistung NICHT anwendbar, weil das Pflegeheim selbst die Wohnumfeld-Funktion übernimmt.

Wer zahlt was beim Pflegeheim-Umzug?

  • Pflegekasse: die laufenden Pflegekosten im Heim (gestaffelt nach Pflegegrad, z.B. PG 2 = 805 €/Monat, PG 5 = 2.085 €/Monat 2026).
  • Pflegebedürftiger selbst (Eigenanteil): Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten + Heimentgelt-Differenz. In Berlin oft 2.000–3.500 €/Monat zusätzlich zur Pflegekasse.
  • Sozialamt: wenn der Pflegebedürftige + ggf. Angehörige nicht voll selbst zahlen können (Sozialhilfe nach SGB XII).
  • Umzugskosten zum Heim: NICHT durch Pflegekasse abgedeckt. Übernahme nur über Sozialamt (bei Bedürftigkeit) oder aus eigenen Mitteln.

Praktischer Tipp: Wer ins Pflegeheim umzieht, behält oft eine private Wohnung (Sozialwohnung, Familienangehörige). Der Möbel-Transport oder Auflösung der alten Wohnung kann beim Sozialamt oder Pflegekasse als "Maßnahme bei Pflegeheim-Aufnahme" beantragt werden — ist aber Einzelfall-Entscheidung.

Müller & Woschke unterstützt Senioren-Umzüge ins Berliner Pflegeheim mit erfahrenem Personal — schonende Umzüge, Sachverstand bei zerbrechlichen Gegenständen, Beratung bei Möbel-Auflösung. Wir machen direkte Abrechnung mit dem Sozialamt, wo dieses zahlt.

Was tun bei Ablehnung? Widerspruch + Sozialberatung

Wenn die Pflegekasse ablehnt, hast du 1 Monat Widerspruchsfrist ab Bescheid-Zustellung. So gehst du vor:

  1. Widerspruch schriftlich einreichen: formloser Brief an die Pflegekasse. Begründung kann nachgereicht werden (Frist gilt aber sofort).
  2. Begründung nachreichen: warum die Maßnahme die Pflegesituation verbessert. Wichtig: weitere Belege (zusätzliches Arzt-Attest, Pflege-Tagebuch, Stellungnahme des Hausarztes oder Pflegedienst).
  3. Kostenfreie Sozialberatung: Berliner Pflegestützpunkte (12 in der Stadt, jeweils einer pro Bezirk) bieten kostenfreie Hilfe beim Widerspruch.
  4. Klage beim Sozialgericht Berlin: wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kann innerhalb 1 Monat Klage eingereicht werden. Verfahren kostenfrei. Anwalt nicht zwingend, aber für komplexe Fälle empfohlen.

Erfahrungswert: Etwa 35-40 % der Widersprüche im Bereich Wohnumfeld-Verbesserung haben Erfolg, oft durch zusätzliche medizinische Begründung oder Pflegedienst-Bestätigung. Geduld zahlt sich also häufig aus.

Wichtig: Falls du den Umzug schon gemacht hast und die Pflegekasse erst danach erfährst, ist der Antrag in der Regel verloren. Antrag IMMER vor der Maßnahme stellen, dann ist die Erfolgsquote über 80 %.

Spezialfälle: akute Erkrankung, Schwangerschaft, schwere Behinderung

Drei Spezial-Konstellationen, die anders behandelt werden als der Standard-§40-SGB-XI-Antrag:

  • Akute Erkrankung ohne Pflegegrad: z.B. plötzlicher Schlaganfall, Querschnittslähmung nach Unfall, schwere Schimmel-Erkrankung. Dann zahlt in seltenen Fällen die Krankenkasse §27 SGB V einen Umzug. Voraussetzung: medizinisch ursächlich, dokumentiert + medizinisch nicht anders heilbar.
  • Schwangerschaft mit Komplikationen: bei medizinisch begründeter Notwendigkeit (Bettruhe, Vorerkrankung, Treppen-Untauglichkeit) kann die Krankenkasse einen Umzug bezuschussen. Antrag mit Frauenarzt-Attest und Klinik-Stellungnahme. Erfolgsquote eher gering, aber nicht null.
  • Schwere Behinderung (Grad der Behinderung 50+): Integrationsamt §102 SGB IX ist Anlaufstelle für behindertengerechte Wohnungs-Anpassung. Höhere Summen möglich (5.000–15.000 €), aber nur für direkte Anpassungen, nicht reinen Umzug.

Bei Berliner Pflegebedürftigen ist die Berliner Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen (BBS) ein zusätzlicher Kontakt für Wohnumfeld-Fragen. Sie beraten kostenfrei und kennen die Berliner Förder-Landschaft auswendig.

Wie Müller & Woschke beim Senioren-Umzug hilft

Wir machen seit über 20 Jahren regelmäßig Senioren-Umzüge in Berlin, mit besonderer Erfahrung in der Pflegekassen-Abwicklung. Konkret:

  1. Kostenloser Besichtigungs-Termin bei dir vor Ort, ggf. mit pflegenden Angehörigen. Wir berücksichtigen Mobilitäts-Einschränkungen und Sondergüter (Pflege-Hilfsmittel, Treppenlift, etc.).
  2. Kostenvoranschlag im Pflegekassen-Format: alle Positionen einzeln aufgelistet (Umzugsunternehmen, Möbelmontage, Halteverbot, Verpackung) für deinen Antrag bei der Pflegekasse.
  3. Schonender Senioren-Umzug: spezialisierte Möbel-Behandlung, viel Zeit für Pflegebedürftige, Berücksichtigung von Tagesform und Mobilitäts-Bedingungen.
  4. Sondergüter-Erfahrung: Pflegebetten, Rollstühle, Treppenlifte, Medizingeräte werden professionell transportiert und am neuen Ort wieder aufgestellt.
  5. Direktabrechnung möglich: bei genehmigtem Antrag rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, du musst nichts vorstrecken.

Wir haben Erfahrung mit allen großen Berliner Pflegekassen (AOK, DAK, TK, Barmer, IKK), kennen die typischen Antragsformulare und können bei Rückfragen der Pflegekasse direkt antworten — entlastet pflegende Angehörige in einer ohnehin stressigen Zeit.

Datenquelle: Woher stammen diese Angaben?

Alle Angaben aus offiziellen Quellen plus über 20 Jahren Berliner Senioren-Umzug-Praxis. Konkret:

  • Rechtsgrundlage: §40 SGB XI (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen).
  • 4.180 €-Höchstsumme: Anpassung durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG, Stand 2026).
  • Pflegegrad-Definitionen: Medizinischer Dienst Bund.
  • Praxis-Daten: Hunderte abgewickelter Senioren-Umzüge in Berlin, mit allen großen Pflegekassen.

Pflegekassen-Leistungen werden ungefähr jährlich angepasst. Bitte aktuelle Höchstsumme im Bewilligungsbescheid bestätigen lassen.

Geschrieben von David Müller, Mitinhaber von Müller & Woschke. 4,96★ aus 252 echten Google-Bewertungen, viele explizit von pflegenden Angehörigen für die einfühlsame Berliner Senioren-Umzugs-Abwicklung.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Umzug-Zuschuss von Krankenkasse + Pflegekasse 2026

Wann zahlt die Krankenkasse den Umzug?
Die gesetzliche Krankenkasse (§27 SGB V) zahlt einen Umzug nur in seltenen medizinischen Sonderfällen, z.B. bei unausweichlichem Wohnungswechsel wegen schwerer Allergie, Asthma plus Schimmel-Belastung, oder bei akuter Mobilitäts-Einschränkung. Häufiger ist die Pflegekasse §40 SGB XI Anlaufstelle, bei Pflegegrad 1-5 mit bis zu 4.180 € Wohnumfeld-Zuschuss.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegekasse und Krankenkasse?
Die Pflegekasse (SGB XI) ist organisatorisch bei deiner Krankenkasse angesiedelt, aber rechtlich getrennt. Sie zahlt Leistungen bei anerkanntem Pflegegrad (1-5), darunter den Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 €. Die Krankenkasse (SGB V) zahlt medizinische Behandlungen, nur in Ausnahmefällen Umzugskosten.
Wie viel Zuschuss zahlt die Pflegekasse für einen Umzug 2026?
Bis zu 4.180 € pro Maßnahme bei anerkanntem Pflegegrad 1-5 (Wohnumfeld-Verbesserung). Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt: jeweils 4.180 €, max. 16.720 € (4 Personen). Eigenbeteiligung 10 % vom Maßnahmen-Wert, max. 25 € (Bagatell-Klausel).
Welche Krankenkassen übernehmen Umzugskosten: AOK, DAK, TK, Barmer?
Bei §40 SGB XI sind die Leistungen gesetzlich einheitlich — alle Pflegekassen zahlen die gleichen 4.180 €. Unterschiede gibt es bei Bearbeitungszeit (3-10 Wochen), Beratungs-Qualität und Online-Antragsformularen. AOK und TK haben aktuell die schnellsten Online-Anträge.
Welche Pflegegrad-Voraussetzungen brauche ich?
Mindestens Pflegegrad 1 (zuvor Pflegestufe 0) ist Voraussetzung. Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellt, NICHT von der Pflegekasse selbst. Antrag stellen bei der Pflegekasse, MD-Begutachtung dauert 4-6 Wochen.
Welche Nachweise braucht die Pflegekasse für den Antrag?
Erforderlich: 1. Pflegegrad-Bescheid, 2. Wohnumfeld-Begründung (warum verbessert der Umzug die Pflegesituation), 3. 2-3 Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen, 4. ärztliches Attest oder Pflegegutachten, 5. Mietvertrag der neuen Wohnung (oder Reservierungs-Bestätigung).
Zahlt die Pflegekasse den Umzug ins Pflegeheim?
Nein, die 4.180 €-Wohnumfeld-Leistung gilt nicht für Pflegeheim-Aufnahme. Pflegekasse zahlt nur laufende Pflegekosten im Heim. Umzugskosten zum Heim sind aus eigenen Mitteln zu tragen oder über Sozialamt (bei Bedürftigkeit nach SGB XII) zu beantragen.
Was ist mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad?
Pflegegrad 1: Ja, voller Anspruch auf bis zu 4.180 € Wohnumfeld-Zuschuss (gleich wie Pflegegrad 2-5). Ohne Pflegegrad: Keine §40 SGB XI-Leistung. Dann nur über Krankenkasse §27 SGB V (Einzelfall) oder Integrationsamt bei Behinderung möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
4-8 Wochen Standard. Bei MDK-Begutachtung der Wohnung (in umstrittenen Fällen) ggf. länger. Express-Bearbeitung in 2-3 Wochen möglich bei akuter Verschlechterung der Pflegesituation (mit Arzt-Attest).
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
1 Monat Widerspruchsfrist ab Bescheid-Zustellung. Schriftlich einreichen, Begründung nachreichen (zusätzliche medizinische Belege, Pflegedienst-Stellungnahme). Bei Ablehnung des Widerspruchs: Klage beim Sozialgericht Berlin (kostenfrei). Erfolgsquote etwa 35-40 % bei Widersprüchen.
Muss ich den Antrag vor dem Umzug stellen?
Ja, zwingend. Wer den Umzug schon gemacht hat und erst danach den Antrag stellt, bekommt in 80 % der Fälle eine Ablehnung. Planung 8-12 Wochen vor Umzug einrechnen (4-8 Wochen Bearbeitung + Genehmigungs-Vorlauf für Termin-Reservierung).
Kann ich den Zuschuss mehrfach beantragen?
Ja, erneute Zuschüsse sind möglich bei grundlegender Änderung der Pflegesituation (z.B. neue Pflegegrad-Stufe, erneuter Umzug aus medizinischen Gründen). Pro Maßnahme jeweils bis 4.180 €. Vorher beim Pflegestützpunkt beraten lassen.
Was kostet ein Senioren-Umzug typischerweise in Berlin?
Ein klassischer Senioren-Umzug (2-Zimmer-Wohnung) in Berlin liegt bei 800-1.800 € Festpreis, mit Vollservice (Verpackung, Möbelmontage, Halteverbot) eher 1.200-2.200 €. Die 4.180 €-Pflegekassen-Pauschale deckt das fast immer komplett ab, ggf. mit Reserve für Anpassungs-Arbeiten.
Hilft Müller & Woschke bei der Pflegekassen-Abwicklung?
Ja. Wir machen seit 20+ Jahren Senioren-Umzüge in Berlin und kennen die Antragsformate aller großen Pflegekassen. Wir erstellen den Kostenvoranschlag im Pflegekassen-Format, machen Direktabrechnung bei genehmigtem Antrag, transportieren auch Pflege-Hilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl, Treppenlift) professionell.
Was ist der Berliner Pflegestützpunkt und wo finde ich ihn?
Berliner Pflegestützpunkte sind kostenfreie Beratungsstellen für Pflegebedürftige + Angehörige, einer pro Berliner Bezirk (12 insgesamt). Sie helfen bei Antragsstellung, Pflegegrad-Einstufung und Widerspruchsverfahren. Adressen über die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.

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