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Autor: André Woschke
Inhaltsverzeichnis
Wer zu den Hartz 4 Empfängern gehört, allerdings umziehen muss, kann sich unter Umständen die Umzugskosten vom Jobcenter bezahlen lassen. Dafür ist es notwendig, rechtzeitig einen Antrag auf Umzugskosten beim Jobcenter zu stellen. Aber was gibt es eigentlich alles zu beachten? Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme vorliegen? Müssen die Umzugskosten im Nachgang zurückgezahlt werden? Wir haben alle wichtigen Faktoren zusammengefasst, damit du dir einen Überblick verschaffen und entsprechend handeln kannst.
Einen Umzug in ein anderes Domizil kann niemandem verwehrt werden - auch nicht Hartz-IV-Empfängern. Das bedeutet, dass auch Leute, die von der Grundsicherung leben, bei Bedarf umziehen können. Jeder Mensch hat andere Gründe, die für den Umzug sprechen. Vielleicht gefällt einem die Lage der Wohnung nicht. Möglicherweise ist die Wohnung oder wird sie aufgrund von Familienzuwachs zu klein.
Es kann auch sein, dass die alte Wohnung aus gesundheitlichen Gründen verlassen werden muss. Liegt beispielsweise ein Schimmelbefall vor oder ist aus einem anderen Grund nicht zumutbar, ist es grundsätzlich nachvollziehbar, dass Leute einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten beim Jobcenter stellen oder zumindest mündlich anmelden.
Vielleicht möchte auch jemand einfach umziehen, weil eine neue Lebenspartnerin/ein neuer Lebenspartner gefunden wurde. Grundsätzlich kann jeder Mensch umziehen, auch wenn Leistungen vom Jobcenter bezogen werden! Ob die Umzugskosten auf Antrag vom Jobcenter übernommen werden, hängt jedoch ganz speziell von der Situation ab.
Lese auch unseren Blogartikel: Jobcenter Umzug: Was beachten als Hartz 4-Empfänger?
Wer vor dem großen Vorhaben Umzug steht, der wird schnell feststellen, dass es ganz schön teuer werden kann!
Lebst du aktuell nur von Arbeitslosengeld II, auch Hartz 4 genannt, wird es schwierig sein, die Kosten für den Umzug zu stemmen. Von der Arbeitsagentur gibt es jedoch Zuschüsse und Kostenübernahmen rund um die Umzugskosten auf Antrag für dich, was jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird.
Allerdings ist es auch so, dass das Jobcenter nicht zwingend dazu verpflichtet ist, die Umzugskosten auf Antrag zu übernehmen. Nur dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden Umzugskosten übernommen. Es ist sozusagen eine Leistung, die der oder die Bearbeiter/in des Antrags auf Übernahme der Umzugskosten beim Jobcenter entscheiden muss.
Deswegen ist es wichtig, dass du zunächst im Vorfeld mit der zuständigen Person sprechen und abklärst, inwieweit die Kostenübernahme möglich ist. Die Person gibt dir auch einen entsprechenden Antrag auf Umzugskosten für das Jobcenter mit, den du ausfüllen kannst. Oder Hartz 4 Bezieher teilen es mündlich mit, sodass es im System vermerkt wird.
Wer nicht richtig handelt, verspielt sich möglicherweise die Übernahme der Umzugskosten auf Antrag durch das Jobcenter. Es gibt einen wichtigen Wertegang, der einzuhalten ist, weswegen du wie folgt vorgehen solltest:
Hältst du dich nicht an die Vorgaben und unterlassen beispielsweise bestimmte Meldungen oder stellen den Antrag auf Kostenübernahme der Umzugskosten beim Jobcenter zu spät, werden keine Kosten übernommen. Außerdem ist die Gefahr groß, dass die Leistungen gekürzt werden, weil du nicht der Mitteilungspflicht nachgekommen bist.
Aber was prüft eigentlich das Jobcenter, wenn du einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellst?
Falls du in eine andere Stadt umziehst, prüft das aktuelle Jobcenter die Zuständigkeit. Ist die momentane Stelle nicht mehr zuständig, gibt es Infos über das zuständige neue Jobcenter. Ebenfalls gibt es Infos über den weiteren Wertegang.
Passender Blogartikel: Was kostet ein Umzugsunternehmen
Ob ein Umzug notwendig ist, sieht wahrscheinlich jede Person anders. Du als Hartz 4 Empfänger/in siehst wahrscheinlich die Notwendigkeit darin, in eine andere Wohnung zu ziehen. Sonst würdest du sicherlich keinen Antrag auf Umzugskosten beim Jobcenter stellen. Doch du musst Gründe vorlegen, warum du umziehen möchtest.
Vom Amt her gibt es keinen offiziellen Vordruck für den Antrag auf Kostenübernahme der Umzugskosten beim Jobcenter. Manche Einrichtungen bieten allerdings einige PDF Formulare an, die Leistungsbezieher ausdrucken und ausfüllen können.
Ein Antrag auf Umzugskosten beim Jobcenter kann unter anderem lauten:
Falls es kein Formular gibt, kannst du auch selbst ein Schreiben erstellen und um Kostenübernahme bitten. Oder du gibst es bei dem zuständigen Sachbearbeiter an, dass dieser es im System aufnimmt.
Generell sind die folgenden Angaben wichtig, wenn du einen Antrag beim Jobcenter auf Übernahme der Umzugskosten stellen möchtest:
Natürlich kannst du dich nie auf mündliche Zusagen verlassen. Lasse dir am besten immer alles schriftlich bestätigen, damit du im Endeffekt auch etwas in der Hand hast. Nur so kannst du nachweisen, dass du einen Antrag auf Umzugskosten beim Jobcenter gestellt haben und Kostenübernahmen zugesichert wurden.
Lade dir hier einen beispielhaften Vordruck als PDF herunter:
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Es ist immer gut, gut vorbereitet zum Jobcenter zu gehen und einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten zu stellen. Zusammen mit dem Vordruck oder einem formlosen Schreiben ist es sinnvoll, direkt eine Auflistung für die voraussichtlich anfallenden Umzugskosten abzugeben.
Weitere wichtige Unterlagen sind:
Allgemein ist zu empfehlen, mindestens drei verschiedene Umzugsangebote von Umzugsunternehmen vorzulegen. Das Jobcenter entscheidet dann darüber, welche Umzugsfirma den Umzug zu erledigen hat.
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Allerdings kommen auch die Fragen auf, ob du den Umzug nicht selbst oder mit Freunden und Bekannten durchführen kannst. So bräuchtest du nur den Leihwagen für den Wohnortwechsel. Das wäre sicherlich die günstigste Variante für das Jobcenter.
Doch es kann auch niemand verübeln, wenn sich Hartz 4 Bezieher für eine Umzugsfirma für den Transport der Umzugsgüter entscheiden:
Auch von MÜLLER & WOSCHKE: Günstige Transporter-Pauschalen buchen
Aber woher bekommst du nun mehrere Umzugsangebote für den Antrag auf Umzugskosten beim Jobcenter? Du brauchst keine Angst haben, dass du viel Zeit aufwenden musst. Es ist auch nicht nötig, bei jedem Umzugsunternehmen anzurufen, wenn du einfach das Internet für dich nutzt. Zum Glück gibt es Seiten, bei dennen man Umzugsunternehmen vergleichen kann.
Nutzt du den Service eines solchen Unternehmens, sparst du dir viel Zeit, viele Telefonate und bekommst einen Überblick über die möglichen Umzugskosten.
Gehe wie folgt vor:
Hast du deine kostenlose Anfrage gestartet, bekommst du innerhalb kurzer Zeit bereits die ersten Angebote der Umzugsfirmen. Im Prinzip kannst du mit einem Umzug Kostenvoranschlägen von 3 bis 5 Firmen rechnen, wenn du die Vergleichsseite nutzt.
Lese auch den Blogartikel: Umzug nach Berlin planen
Du siehst also, dass es heutzutage kein Problem ist, an mehrere Umzugsangebote und Kostenvoranschläge zu gelangen. Selbst dann, wenn es schnell gehen muss, hast du durch diesen Service die Möglichkeit, die gewünschten Angebote rasch zur Hand zu haben.
Ein Jobcenter muss grundsätzlich zunächst den Umzug in eine neue Wohnung genehmigen! Natürlich kann man auch ohne Genehmigung umziehen. Wer jedoch eigenmächtig ohne vorherige Erlaubnis umzieht, der muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Hartz 4 Empfänger sollten diesbezüglich doch immer vorsichtig sein, um im Nachgang keine Nachteile zu erleiden.
Mit folgenden Konsequenzen ist zu rechnen:
Das sind also einige Gründe, warum Arbeitslosengeld II Bezieher unbedingt entsprechend der Reihenfolge vorgehen sollten. Schließlich kann ein Umzug an hohe Umzugskosten gebunden sein, die dann nicht übernommen werden und aus eigener Tasche aus dem Regelsatz zu zahlen sind. Der Regelsatz ist erst schon sehr knapp kalkuliert, sodass es sich kaum realisieren lässt, damit auch noch den Umzugswagen oder sogar die Umzugsfirma zu bezahlen.
Es gibt natürlich nicht nur Erwachsene, die Hartz 4 erhalten und umziehen möchten. Auch Jugendliche / junge Erwachsene unter 25 mit Hartz 4 haben möglicherweise das Bedürfnis, einen Umzug anzuschieben. Allerdings gibt es in den Fällen besondere Dinge zu beachten. Unter Umständen kann sogar der Umzug beziehungsweise die Kostenübernahme komplett verwehrt werden.
Aber was ist bei Jugendlichen mit Hartz 4 zu beachten?
Deswegen ist es besonders wichtig für diese Personengruppe, sich eine Genehmigung einzuholen. Aber was sind eigentlich triftige Gründe für deinen Umzug für unter 25-Jährige?
Triftige Umzugsgründe sind folgende Punkte:
Falls jedoch nur banale Gründe vorliegen, die alltäglich vorkommen, wird es wahrscheinlich keine Übernahme der Umzugskosten auf Antrag durch das Jobcenter geben. Ebenso sieht es aus, wenn der oder die Jugendliche unter 25 mit der Freundin oder dem Freund zusammenziehen möchte.
Für junge Erwachsene ohne Hartz 4 bieten wir auch Studentenumzüge
Es gibt auch Fälle, in denen das Jobcenter einen Umzug vorschreibt. Das passiert in der Regel dann, wenn die Wohnung zu groß ist und die Mietkosten und Nebenkosten zu hoch ausfallen. Allerdings ist es auch so, dass du nicht aus der Wohnung zwingend ausziehen musst. Falls du dich um keine dem Jobcenter angemessene Wohnung bemühst, musst du in dem Fall jedoch damit rechnen, dass du die zu hoch ausfallenden Kosten aus dem Regelsatz bezahlen musst.
Nutze die Zeit: Wie entrümpelst du richtig vor deinem Umzug?
Natürlich ist der Umzug nicht von jetzt auf gleich notwendig. Es gibt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Während dieser Zeit müssen sich Leistungsempfänger nachweislich um eine neue und vor allem angemessene Wohnung bemühen. Wichtig hierbei ist es, sich die Bemühungen wie Wohnungsbesichtigungen dokumentieren zu lassen.
Aber was passiert nach der Übergangsfrist, wenn keine geeignete Wohnung gefunden wurde?
In dem Fall wird wahrscheinlich das Jobcenter die Leistungen kürzen beziehungsweise nicht mehr die komplette Miete bezahlen. Das bedeutet, dass der Leistungsempfänger seinen Hartz 4 Satz zur Zahlung der restlichen Miete verwenden muss.
Ausnahmen gibt es jedoch dann:
Über die Übernahme der Umzugskosten brauchen sich Leistungsbezieher übrigens bei einem Zwangsumzug keine Gedanken machen. Das Jobcenter muss für die Umzugskosten auf Antrag aufkommen. Allerdings muss auch erst geprüft werden, ob die neu entdeckte Wohnung angemessen ist.
Zusätzlich muss das Jobcenter folgende Kosten übernehmen:
Wem vorgeschrieben wird, umzuziehen, der muss sich also weniger Sorgen um die Übernahme von Umzugskosten machen. Natürlich sind auch da wieder mehrere Umzugsangebote einzuholen. Aber das Jobcenter wird wohl über die Übernahme der Kosten positiv befinden, wenn der Umzug zwangsangelegt ist.
Vom Jobcenter gibt es normalerweise immer eine Umzugskostenbeihilfe, die sich aus verschiedenen Faktoren zusammensetzen kann und die auf Antrag als Umzugskosten erstattet werden. Meistens sind es Pauschalen, die übernommen werden. Allerdings können die je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen.
Zu den Pauschalen gehören Kosten für:
Es wird davon ausgegangen, dass Leistungsempfänger selbst dazu in der Lage sind, den Umzug durchzuführen. Erstens ist das die günstigste Variante. Zweitens denkt das Jobcenter, dass die Leute selbst zugreifen können, da sie daheim sind. Allerdings ist es auch durchaus möglich, dass die Umzugskosten für eine Umzugsfirma auf Antrag vom Jobcenter übernommen werden.
Das ist dann der Fall:
Es ist aber wichtig, auch hier erst einmal abzuwarten, bis eine Genehmigung vom Jobcenter vorliegt. Erst dann, wenn der Umzug in die neue Wohnung schriftlich genehmigt wurde, kannst du den Mietvertrag unterschreiben und den Wohnortwechsel in Gang setzen.
Falls ein Leistungsbezieher zwangsumziehen muss, ist es auch möglich, dass Kosten für die Einlagerung von Haushaltsgegenständen übernommen werden müssen. Hartz IV Bezieher haben ein Anrecht auf einen Lagerraum, wenn in der neuen Wohnung die Utensilien und Möbel nicht alle hineinpassen.
Wichtig für alle Umzugswilligen: Umzugsfirma vergleichen
Prinzipiell sollten Hartz IV Empfänger nicht darauf verzichten, einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten zu stellen. Schließlich gibt es doch viele Kosten, die von dem Jobcenter übernommen werden können. Wenn es schon den Leuten zusteht, sollten diese Leistungen auch in Anspruch genommen werden. Schließlich kann ein Umzug hohe Kosten hervorrufen, was mit dem niedrigen Hartz IV Satz gar nicht zu meistern ist.
Wichtig auch beim Umzug: Wohnungsübergabe-Protokoll bei Mietverhältnis / Hauskauf richtig anfertigen
Natürlich muss niemand darauf warten, dass das Jobcenter die Auflage für den Umzug erteilt. Es ist auch immer ein freiwilliger Wohnortwechsel notwendig. Stellst du einen Antrag auf die Kostenübernahme beim Umzug beim Jobcenter, musst du auch entsprechende Gründe angeben.
Zu beachten sind akzeptierte und nicht akzeptierte Gründe:
Akzeptierte Gründe | Nicht akzeptierte Gründe |
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Ob bei einem freiwilligen Auszug das Jobcenter auf Antrag die Umzugskosten zahlt, hängt demzufolge von dem angegebenen Grund ab. Bei solch einem Umzug wird normalerweise auch vorausgesetzt, dass dieser in Eigenregie durchgeführt wird.
Falls ein größeres Transportfahrzeug für den Umzug benötigt wird, dafür aber niemand aus dem Bekanntenkreis als Fahrer relevant ist, könnten eventuell die Kosten für den reinen Transport durch das Jobcenter genehmigt werden. Weitere Leistungen wie Kisten packen, Möbel demontieren und wieder montieren und dergleichen können jedoch nicht übernommen werden.
Wer aus gesundheitlichen Gründen freiwillig aus der alten Wohnung ausziehen möchte und gesundheitlich beeinträchtigt ist, sodass er selbst den Umzug nicht meistern kann, für den gibt es diverse Unterstützungsleistungen. Auch die Kosten für Umzugsunternehmen, Umzugskartons und Kosten für die Beköstigung von Umzugshelfern werden gezahlt.
Blogartikel: Umzugskartons Berlin
Allgemein gilt für Hartz IV Bezieher, dass sie die Umzugskosten so gering wie möglich halten müssen.
Deswegen ist es auch wichtig, falls ein Umzugsunternehmen involviert wird, dass mehrere Kostenvoranschläge eingeholt und mit dem Antrag auf Übernahme der Umzugskosten beim Jobcenter abgegeben werden. Falls die entsprechenden Umzugsangebote ausbleiben, kann das Jobcenter direkt die Übernahme der Umzugskosten verweigern. Schließlich sind Leistungsempfänger der Pflicht nicht nachgekommen.