Das Protokoll für eine Wohnungsübergabe – brauchen wir es und welche Punkte sind dabei wichtig?
Kaum eine Wohnung wird von einem Vermieter derzeit ohne das notwendige Wohnungsübergabeprotokoll übergeben. Zugegeben: Vorgeschrieben für die Wohnungsübergabe ist es nicht, ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Dennoch gehört dieses jedoch zu den wichtigsten Dokumenten im Mietverhältnis. Um im Nachgang Diskussionen zu vermeiden, ob zum Beispiel eine Fliese oder ein Stück Leiste am Boden beschädigt ist oder nicht.
Genau aus diesem Grunde wird alles genau auf dem Übergabe-Protokoll schriftlich festgehalten. So können Sie beim Bezug einer neuen Wohnung genau nachweisen, wie Sie die Wohnung übernommen haben und was Sie ggf. selbst beschädigt haben.
So wissen Sie im Zweifelsfall beim Neubezug einer Wohnung, für welche Schäden Sie aufkommen müssen oder auch nicht! Das Wohnungsübergabeprotokoll ist eine Urkunde, die aus dem Netz heruntergeladen werden kann, deren Beweiskraft jedes Gericht anerkennt.
Achtung! Wir können keine Rechtsberatung leisten. Fragen Sie im Bedarfsfall Ihren Anwalt oder Mieterverein. Wir geben Ihnen hier aber einige Tipps aus Erfahrung an die Hand.
Schützen Sie sich selbst als Mieter mit einem Protokoll!
Da die Beweiskraft des Protokolls vor Gericht anerkannt wird, raten Ihnen Rechtsexperten im Grundsatz an, vor dem Einzug in die Wohnung und nach dem Auszug aus derselben ein Übergabeprotokoll zum aktuellen Zustand der zu übergebenden Wohnung anfertigen zu lassen. In der Regel übernimmt dies der Vermieter für Sie automatisch. Somit schützen Sie sich als Mieter mit diesem Protokoll selbst!
Welche Inhalte sollte ein Wohnungsübergabe-Protokoll aufweisen?
- Halten Sie Zählerstände von Stromuhr, Wasseruhren und ggf. allen Heizkörpern genau fest.
- Protokollieren Sie etwaige Mängel in jedem einzelnen Raum. Fotos unterstützen diese Beweiskraft. Vor allem beschädigte Stellen sollten hier genau festgehalten werden.
- Verzeichnen Sie die Anzahl der übergebenen sowie der noch nachzureichenden Schlüssel (Denken Sie nicht nur an Hausschlüssel, sondern auch an Schlüssel für Garage, Briefkasten und Keller.)
- Kontrollieren Sie alle Wände sowie die Tapeten und Farbanstriche sehr genau.
- Überprüfen Sie alle integrierten elektrische Geräte wie Wasserhähne, Duschen, Pumpen, Leitungen, Heizkörper und die Toilettenspülung auf ihre Funktionstüchtigkeit.
- Überzeugen Sie sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Fenster, Türen und Schlösser.
- Achten Sie auf Beschädigungen an Boden und Decken, zum Beispiel beim Teppich- oder Holzfußboden.
- Überprüfen Sie bitte den Zustand der Fliesen in Bad, Keller und Küche.
- Achten Sie auf Schimmelbildung vor allem in den Räumen Keller, Küche und Badezimmer.
- Beim Einzug: Lassen Sie sich ggf. Zusagen über noch anstehende Renovierungsarbeiten und Reparaturen schriftlich geben.
Protokoll beim Kauf von Haus und Grund
Welche Punkte sollten Sie bei Haus mit Garten zusätzlich im Protokoll beachten?
Bei einem Hausübergabeprotokoll sollten Sie natürlich ebenso rechtlich abgesichert sein. Das hilft Ihnen, sich vor unnötigen Kosten im Vorfeld zu schützen. Das Protokoll bei Hausübergabe beinhaltet neben den für eine Mietimmobilie üblichen Punkten noch einige Sonderpunkte mehr.
Folgende drei Kriterien werden hierbei schriftlich fixiert:
- Halten Sie im Protokoll bei Hausübergabe fest, ob Sie Güter wie geliefertes Öl oder Gas übernehmen und dem Verkäufer dafür einen Anteil zahlen. Hier hilft der Zählerstand, genau die Menge zu erkennen, die sich ggf. im Tank befindet.
- Schreiben Sie bei der Übergabe, ob Sie bestimmte Dienstleistungen weiterlaufen lassen oder ummelden möchten. Hier kann Ihnen der Vorbesitzer Zahlen über Strom, Gas, Müllabfuhr und Co zur Verfügung stellen.
- Lassen Sie sich durch Rechnungen von neu gekauften Einbauten wie Fenster oder Heizkörper oder kürzlich getätigte Renovierungsarbeiten belegen, was im Vorfeld am Haus renoviert wurde. So können Sie auch selbst Garantien in Anspruch nehmen.
Extra-Tipp:
Bitte lassen Sie sich vor dem Immobilienkauf ggf. von Sachverständigen genau belegen, in welche Zustand sich das Objekt befindet. Ein Hauskauf ist sicher eine Entscheidung für Ihr ganzes Leben. Bitte überlassen Sie hierbei nichts dem Zufall.
Wer muss das Protokoll für die Wohnungsübergabe unterschreiben?
In der Regel gibt es jedes Protokoll in einer dreifachen Ausfertigung. Jeder, der die Wohnung oder das Haus verlässt (der neue Mieter oder Käufer und der Vermieter) sollten eine jeweils von ihm unterzeichnete Ausfertigung des Protokolls erhalten. Ggf. können bestimmte Zeugen mit ihrer Unterschrift noch zusätzlich belegen, in welchem Zustand das Objekt übergeben wird.
Protokolle im Netz sind auf vielen Portalen gratis zu finden, die sich mit Immobilien beschäftigen. Hier leitet Sie meist der Vordruck ganz automatisch durch alle wichtigen Punkte, damit Sie bei der Wohnungsübergabe nichts vergessen können.
Wohnungsnachmieter – was ist, wenn Schäden erst später erkannt werden als bei Übergabe?
Manchmal sieht man nicht auf einen Blick, in welchem Zustand sich die Wohnung bei Übergabe befindet. Wenn Sie den Vermieter darum bitten, eine Woche alle Schäden nachzumelden, sichern Sie sich doppelt damit ab. Somit haben Sie als Mieter einige Tag Zeit, Ihrem Vermieter vorhandene Schäden auch noch nachträglich zu melden. Finden Sie ein paar Tage nach Übergabe tatsächlich weitere Mängel, ist es ratsam, diese sofort zu melden. Bitte übernehmen Sie diese Aufgabe schriftlich per Post, am besten per Einschreiben, und schicken Sie alle neu erkannten Mängel Ihrem Vermieter zu. Natürlich können Sie auch selbst die Nachmeldung persönlich übergeben und sich diese quittieren lassen.
Wichtig ist bei jeder Wohnungsübergabe, dass Sie folgendes beachten:
Fertigen Sie und Ihr Vermieter beim Umzug ein Wohnungsübergabeprotokoll an, stellt dies keine Vertragsvereinbarung für rechtliche Verpflichtungen dar. Wenn also Renovierungen im Mietverrtag genau geregelt sind, gelten diese rechtlichen Bestimmungen für alle Vertragsparteien.
Was ist, wenn sich der Vermieter weigert, ein Übergabeprotokoll für die Wohnung zu erstellen?
Natürlich ist der Vermieter bei der Wohnungsübergabe nicht gesetzlich verpflichtet, ein Protokoll zu erstellen. Im Normalfall wird die zu übergebenden Wohnung gemeinsam bei einem Rundgang besichtigt. Was ist jedoch, wenn der Vermieter nicht an ein Protokoll denkt? Sie sollten sich als Mieter hier selbst schützen und ein Protokoll erstellen. Wenn der Vermieter dieses nicht unterschreiben will, hilft nur eines: Holen Sie einen Zeugen hinzu und unterschreiben Sie zu zweit das Protokoll das über den genauen Zustand der Wohnung Aufschluss gibt. In der Regel wissen jedoch alle Vermieter, dass ein Protokoll mit allen wichtigen Angaben das A und O bei der Wohnungsübergabe darstellt.
Fazit:
Eine Wohnungsübergabe ist nicht jeden Tag genau das, was Sie sicherlich im Alltag regeln. Damit Sie sich vor ungeplanten Überraschungen genau schützen, sollten Sie bestens vorsorgen und sich selbst im Netz diverse PDF-Dateien ansehen, die Ihnen zeigen, auf welche Punkte beim Wohnungsrundgang Sie sich im Vorfeld einstellen können.
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Als Möbelpacker hatte ich bereis früh in meinem Leben Kontakt mit der Umzugsbranche. Heute unterstütze ich bei Umzug-Berlin.de unsere Kunden dabei, dass sie einen reibungslosen Umzug erleben. Darüber hinaus bin ich für das Marketing und die Partnerakquise verantwortlich.
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