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Umzugsschäden versichern: Tipps für die Haftung, Zeitwert & Fristen!

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Haftung des Möbelspediteurs beim Umzug

Wie oft sind Sie im Leben schon umgezogen? Bitte planen Sie Ihren Wohnortwechsel von A nach B clever und schlau – und das von Anfang an. In diesem Artikel geht es um die Absicherung von Schäden und Risiken. Was spricht dagegen, dass Sie sich im Vorfeld von Ihrem Umzug bereits clever absichern und informieren? Dieser Beitrag liefert Ihnen die wichtigsten Details zu diesem Thema.

Wenn Sie Ihren Umzug planen und sich jetzt schon wünschen, dass alles absolut reibungslos über die Bühne geht, sollten Sie sich folgenden Paragraphen im Vorfeld schon zu Gemüte führen:

Im § 451e Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Haftung bei Ihrem Umzug geregelt. Was sagt diese Regelung genau aus? Nach dem Gesetz begleicht ein Möbelspediteur, den wir Ihnen vermitteln, Umzugsschäden, die bis zu maximal 620,00 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut betragen.

Die entsprechende Kubikmeterzahl wird hierbei für Sie im Detail von der Umzugsfirma errechnet. Außerdem können Sie selbst als Kunde  einen kostenlosen Rechner aus dem Internet für die Berechnung der Fläche benutzen. Die Fläche ist auf alle Fälle elementar, damit Sie gut abgesichert Ihren Umzug planen können.

Was sollten Sie sich im Vorfeld unbedingt versichern lassen?

Vor allem beim Transport bei Ihrem Umzug von sehr sensiblen Gegenständen können Sie eine sinnvolle Strategie der Absicherung wählen. Hierzu gehören folgende Utensilien, die Sie sich unbedingt beim Wohnortwechsel versichern lassen sollten: 

  • Der Transport von Pflanzen
  • Die Beförderung von Tieren aller Art
  • Der Verlust und die Beschädigung von Wertgegenständen jeglicher Form, die Ihnen wichtig sind
  • Alle Goldbarren, Schmuck und andere Edelmetalle
  • Urkunden in jeglicher Form die Ihnen wertvoll und wichtig erscheinen
  • Werthaltige Elektrogeräte, die am neuen Wohnort noch gut funktionieren sollen
  • Alle Gegenstände, die durch Rost, Auslaufen oder Bruch beschädigt werden könnten in Form von Ihrer Einrichtung

Wann lohnt sich für Sie ggf sogar der Abschluss einer ganz besonderen Versicherung für Ihren Umzug?

Wenn Sie sehr hochwertige Musikinstrumente, wertvolle und besondere Möbel, teures Geschirr oder gar sehr wertvolle Antiquitäten bei Ihrem Umzug transportieren lassen, empfehlen wir Ihnen eine spezielle Versicherung, die Ihnen all diese privaten und sehr persönlichen Utensilien zusätzlich mit absichert.

Hier gilt: eine gute Absicherung im Vorfeld schützt Sie davor, dass es zu bösen Überraschungen bei Ihrem Umzug kommen kann.

Welche Umzugsfristen sollten Sie hierbei unbedingt beachten?

Egal, ob im Treppenhaus, beim Beladen vom LKW, im Aufzug oder anderweitig die Schäden beim Wohnortwechsel entstehen: Die Umzugsschäden sollten Sie sofort melden, wenn Ihnen diese auffallen. Offenkundige Schäden auf dem Parkett, egal ob in der neuen oder in der alten Wohnung, diese kann jeder Bürger sofort erkennen. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, dass Sie alle Schäden, die Ihnen auffallen, unmittelbar und unverzüglich dem Leiter des Umzugsdienstes melden.

Was ist im Anschluss von Ihnen zu unternehmen?

Das schriftliche Schadensprotokoll wird natürlich im Nachgang an den Umzug erstellt. Dieses unterschreiben nicht zuletzt beide Parteien, Sie als Auftraggeber und die Umzugsfirma selbst, die den Umzug für Sie übernimmt.

Was ist, wenn Sie eine Beschädigung erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennen?

Wenn Sie erst beim Auspacken der Umzugskartons die ein oder anderen kaputten Gegenstände erkennen, ist dies kein Problem für Sie. Sie sollten die Schäden ebenfalls schriftlich anzeigen, sobald Ihnen diese auffallen.. In der Anzeige in schriftlicher Form sollten Sie die Beschädigungen genau beschreiben und so deklarieren, dass der Sachverhalt klar ist. Macht es Sinn, ggf. Fotos mit  als Beweis zu liefern? Ja – dies raten wir Ihnen in jedem Falle an. Schriftlichkeit schafft Verbindlichkeit – eine rein mündlich überlieferte Schadensmeldung reicht nicht aus!

Um Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend zu machen, müssen Sie die folgenden drei Fristen einhalten, die wir Ihnen wie folgt hier vorstellen:

  1. Alle Schäden, die Ihnen offensichtlich und schnell auffallen, bitten wir Sie, sofort der betreffenden Firma zu melden.
  2. Was ist, wenn Sie Beschädigungen erst später entdecken? Bitte melden Sie innerhalb von zwei Wochen alle Schäden, die Ihnen auffallen, nach Anlieferung der Möbel.
  3. Was ist, wenn Ihnen Utensilien später geliefert werden? Spätestens drei Wochen nach der ordnungsgemäßen Anlieferung müssen sie diese Beschädigungen melden.

Was ist sonst noch zu beachten?

Bei all Ihren Umzugsschäden ist der Zeitwert von Möbeln und Hausrat entscheidend, was Ihnen genau an Betrag erstattet wird. Wie können Sie zudem den Wert noch im Detail nachweisen? Bitte bewahren Sie alle Kaufbelege und Rechnungen auf, damit die Versicherung all die nachgewiesenen Schäden übernimmt!

Was ist bei privaten Umzugshelfern oder andere Schäden, die Sie selbst zu verantworten haben?

Manches mal wird am falschen Ende gespart. Wenn Sie Freunde oder Familienmitglieder bei Ihrem Wohnortwechsel mit anpacken lassen, übernimmt keine Versicherung den entstandenen Schaden. Außerdem sind selbstverschuldete Schäden natürlich in der Leistung der Versicherung nicht mit beinhaltet. Deshalb gilt: Wenn Sie einen soliden Umzugspartner beauftragen, sind auch alle Schäden, die mitversichert sind und Sie ordnungsgemäß melden, mit abgesichert.

Übrigens: Wenn Sie den Mitarbeitern, die beim Umzug mit anpacken, ein Getränk oder eine kleine Mahlzeit anbieten, gilt dies selbstverständlich nicht als eine Bezahlung!

Fazit:

Wie oft planen Sie Ihren Umzug? Bitte überlassen Sie hierbei nichts dem Zufall und sichern Sie Schäden schon im Vorfeld clever ab. Wir stellen Ihnen hierbei nur seriöse Umzugsdienste vor, die Ihnen Beschädigungen mit absichern. Achten Sie immer auf das Thema Sicherheit, wenn Sie Ihren Wohnortwechsel clever und mit System planen möchten.

Autor André Woschke
Über den Autor André Woschke

Als Umzugsexperte helfe ich Menschen ihren Umzug schnell und unkompliziert durchzuführen. Bei Umzug-Berlin.de bin ich deswegen für die Abwicklung der Umzüge durch unsere Partner sowie für den Ausbau der eigenen Websites verantwortlich.