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Wie können Sie den Umzug wirksam in der Steuererklärung angeben und Geld sparen?

Jeder Bürger von uns möchte dem Fiskus keinesfalls zu viele Steuern bezahlen. Schließlich wünschen wir uns, wenn wir Geld für den Umzug aufbringen und dafür eine Umzugsfirma beanspruchen werden, möglichst viel Geld von einer anderen Seite wieder zurück erhalten. Für viele Menschen stellt sich aus diesem Grunde die Frage: „Kann ich denn einen privat bedingten Umzug auch von der Steuer absetzen?“ Vermutlich tauchen auch bei Ihnen im Kopf diese oder ähnliche Fragen auf. Geld, das Sie schließlich vom Staat zurück erhalten, ist pures Gold wert, wenn Sie sich dafür neue Möbel oder andere Gegenstände für Ihr neues Zuhause gönnen dürfen.

Was spricht dagegen, sich in diesem Artikel genau über das Thema Steuern sparen beim Umzug zu informieren?

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt in keinem Falle die Beratung bei einem Steuerberater, sondern bietet Ihnen eine grobe Übersicht der steuerlichen Abzugsfähigkeit beim Umzug. Dabei ist die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigt, die sich natürlich individuell ändern kann.

Der beruflich bedingte Umzug - hier zahlt der Fiskus kräftig mit

Natürlich ist es immer ein guter Weg, wenn Sie aus beruflichen Gründen Ihren Umzug planen und diesen von einer Umzugsfirma erledigen lassen, die Kosten in der Steuererklärung zu deklarieren. Auch rein privat organisierte Umzüge lassen sich absetzen, wenn Sie alle entsprechenden Belege sorgsam aufbewahren – dazu später mehr. Welche Voraussetzungen gelten für die steuerliche Anrechnung in Sachen Umzug aufgrund des Jobs?

  • Umzug wegen erstmaligen Antritts einer neuen Anstellung oder beim Wechsel des Einsatzortes können Sie steuerlich geltend machen.
  • Sie sind versetzt worden? Lassen Sie sich eine Kostenbeteiligung vom Staat über die Steuer zuweisen.
  • Wer einen Umzug in Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung anstrebt, sollte unbedingt alle Belege für die Umzugskosten aufbewahren. Diese können Sie steuerlich geltend machen und sich dabei Ihre Umzugskosten subventionieren lassen.
  • Verringert sich durch Ihren Umzug die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde? (Bitte beachten: Hin- und Rückfahrt werden mit eingerechnet.) Wenn die Wegzeit dementsprechend ausfällt, können Sie die Umzugskosten voll und ganz absetzen. Bitte bedenken Sie, dass bei Ehegatten dürfen die eingesparten Zeiten nicht zusammengerechnet werden dürfen.
  • Sie müssen aufgrund dem erheblichen Interesse des Arbeitgebers umziehen? Hier können Sie die Kosten geltend machen, wenn Sie zum Beispiel eine Dienstwohnung beziehen möchten oder nach dem Renteneintritt aus beruflichen Gründen umziehen müssen.

Welche Kosten können Sie genau bei der Steuererklärung für Ihren Umzug absetzen?

Bei der steuerlichen Anrechnung sind die Grundlagen nach mit den tatsächlichen Umzugskosten bis zur Höhe der Beträge, die nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) bei den Beamten als Umzugskostenvergütung als Maximum zu beachten. Wenn Sie höhere Kosten für den Umzug vorlegen, wird, je nach Finanzamt, genau geprüft, welcher Betrag steuerlich angerechnet werden darf.

Werden höhere Kosten als in den Grundlagen der Gesetze in der Steuererklärung deklariert, ist das Schlimmste, was Ihnen passieren kann, dass das Finanzamt diese Kosten nicht anrechnet.

Unser Tipp: Geben Sie deshalb stets alle Kosten an, die Sie beim Umzug zu tragen haben.

Was genau gehört zu den abzugsfähigen Kosten?

  • Die Aufwendungen zum Transport des Umzugsguts mit Einpacken und Auspacken und Verpackungsmaterial wie Kartons und Luftpolsterfolie
  • Alle Reisekosten für eine Reise zur Umzugsvorbereitung
  • Die Umzugsreise selbst kann natürlich voll steuerlich abgesetzt werden.
  • Für max. 6 Monate wird eine Mietentschädigung übernommen. Voraussetzung dafür: die bisherige und die neue Wohnung muss gleichzeitig bezahlt werden (doppelte Miete).
  • Maklerkosten, Besichtigungsgebühren und weitere Auslagen bezahlt Ihnen teilweise das Finanzamt, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen.
  • Bis zum Maximalbetrag von 1.926 EUR je Kind werden Nachhilfekosten übernommen, wenn Ihr Kind durch den Umzug zusätzlich schulische Hilfe in Anspruch nehmen muss.

Gibt es keine Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten?

Doch! Für sonstige Umzugskostenauslagen dürfen Sie ganz ohne Nachweis einen Pauschbetrag in Ihrer Steuererklärung erfassen.

Die Summe beträgt für Ledige 764 EUR, für Verheiratete 1.528 EUR und für jede weitere im Haushalt lebende Person (z. B. Kinder) jeweils 337 EUR.

Damit nicht genug: Sollte innerhalb der letzten 5 Jahre mehrere berufliche Umzüge veranlasst worden sein, dürfen Sie den Pauschalbetrag um einen Zuschlag von 50 % erhöhen. Macht so umziehen nicht große Freude?

Um Steuern zu sparen, gilt es eben, jedes Detail zu beachten.

Bitte beachten Sie, dass der Arbeitgeber die Umzugskosten infolge eines beruflich veranlassten Umzugs Ihnen erstatten kann. Dies gilt bis zur Höhe des Werbungskostenabzugs – und zwar absolut steuerfrei. Dementsprechend verringert sich jedoch Ihr persönlicher Werbungskostenabzug.

Weitere Umzugskosten dürfen Sie als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Im Zweifelsfall streicht Ihnen das Finanzamt die Kostenersparnis, Sie wissen schließlich: Nicht jeder Finanzbeamte betrachtet Ihre persönliche Einkommensteuererklärung so wie in einem anderen Fall. Im Zweifel gilt: Bewahren Sie jede Rechnung für den Umzug auf, um das Maximum aus Ihrer Steuererstattung für sich zu ziehen.

Gerade aufgrund Unwetterkatastrophen entstandene Umzüge oder der Wohnortwechsel aus gesundheitlichen Gründen können unter dem Punkt außergewöhnliche Belastung bzw. Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Was wird nicht steuerlich erstattet?

Wer für Verluste und Aufwendungen beim des bisherigen Eigenheims bzw. Hauses Kosten zu tragen hat (z. B. Maklerkosten, Vorfälligkeitsentschädigung), kann diese nicht vom Fiskus subventionieren lassen. Das Gleiche gilt auch für den Erwerb von Eigenheim am neuen Arbeitsort sowie für die Renovierung und Ausstattung der neuen Wohnung. Zudem werden Einlagerungskosten für Möbel nicht bezahlt, selbst wenn sie am neuen Arbeitsort entstanden und von Ihnen zu tragen sind.

Was ist die haushaltsnahe Dienstleistung in Ihrer Steuererklärung?

Keine Frage – mancher Mensch fragt sich, ob ein rein privater Umzug wirklich von der Steuer abgesetzt werden kann. Die haushaltsnahe Dienstleistung ist der Punkt bei dem Sie einen rein privat bedingten Umzug absetzen können. Alles, was nicht in die bisher dargestellten Punkte aufgenommen werden kann, ist eine haushaltsnahe Dienstleistung, die Sie auf alle Fälle bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen sollten.

Fazit

Natürlich ist es immer ein Gewinn für Sie, wenn Sie eine Subventionierung für Ihren Umzug vom Staat erhalten. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Steuerberater oder geben in Ihrer Erklärung die angefallenen Kosten abzüglich Erstattungen an. Was spricht dagegen, in Sachen legale Steuerersparnis zu Ihrem Vorteil nichts unversucht zu lassen?

Und damit der Umzug nicht zu teuer wird, sollten Sie jetzt bei UMZUG-BERLIN.de gleiche eine kostenlose und unverbindliche Preisanfrage stellen!
Autor David Müller
Über den Autor David Müller

Als Möbelpacker hatte ich bereis früh in meinem Leben Kontakt mit der Umzugsbranche. Heute unterstütze ich bei Umzug-Berlin.de unsere Kunden dabei, dass sie einen reibungslosen Umzug erleben. Darüber hinaus bin ich für das Marketing und die Partnerakquise verantwortlich.