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Ist ein Umzug am Sonntag erlaubt & gibt es Ausnahmen?

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Was ist beim Umzug am Sonntag zu beachten?

Wenn man umziehen möchte ist es immer gut, wenn Ihnen viele Freunde beim Tragen zur Hand gehen. Auch Sie selbst haben vielleicht, neben dem Berufsalltag, am Sonntag am meisten Zeit, Ihren Umzug zu planen.

Wann haben mehr Leute und Freunde frei als an Sonntagen?

Bevor Sie jedoch voller Begeisterung und Euphorie Ihren Umzug am Wochenende oder an Feiertagen - vielleicht sogar mit Brückentag - organisieren, sollten Sie unbedingt im Vorfeld in das sogenannte "Feiertagsgesetz" einen intensiven Blick werfen. In dieser gesetzlichen Grundlage ist verankert, welche Arbeiten an Sonn- und Feiertagen überhaupt von Ihnen verrichtet werden dürfen:

Was ist im Feiertagsgesetz genau geregelt?

In diesem Feiertagsgesetz finden Sie "unaufschiebbare Arbeiten, die erforderlich sind zur Befriedigung dringender häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse."

Hierbei lässt sich vermuten, dass ein Umzug zum Ultimo eines Monats noch zu einem solchen dringenden Bedürfnis zählt. Doch hierbei sollten Sie genau überdenken, welches Zeitfenster Sie für Ihren Umzug einhalten können und dürfen.

Welches Fahrzeug verwenden Sie beim Umzug und was ist an Feiertagen und Sonntagen auf Deutschlands Straßen derzeit erlaubt?

Hier sollten Sie im Vorfeld wissen, dass an Sonn- und Feiertagen beispielsweise ein Fahrverbot für den LKW in der Größe ab 7,5 Tonnen gilt.

Es gibt kein bundesweit gültiges Gesetz, das Ihren Umzug am Feiertag und Sonntag regelt

Das Gesetz für die Feiertagsregelung ist ein Bundesgesetz und in jedem einzelnen Bundesland in Deutschland etwas anders geregelt. Dieses von Bundesland zu Bundesland verschiedene Gesetz regelt unter dem Paragraphen 4, welche Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ausgeführt werden dürfen. Genau aus diesem Grunde sollten Sie stets in dem Bundesland sich dieses Gesetz genau zu Gemüte führen, damit Sie beim Umzug am Sonn- und Feiertag keine Fehler begehen. Nicht alle Feiertage sind in allen Bundesländern gleich geregelt. Genau deshalb sollten Sie im Feiertagskalender genau überprüfen, ob und wie Sie die freien Tage gut für Ihren Umzug nutzen können.

Wie bereits erwähnt, sind im Feiertagsgesetz die zur Befriedigung dringlicher häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse dienenden Angelegenheiten erlaubt. Ein Umzug kann unten bestimmten Voraussetzungen durchaus eine unaufschiebbare Arbeit sein, zum Beispiel, wenn er zu einem bestimmten Stichtag stattfinden muss. Damit Sie jedoch kein unkalkulierbares Risiko mit hohen Strafen eingehen, sollten Sie im Zweifelsfalle den Sonntag nicht für den privaten Umzug verwenden. Die Strafen und Bußgelder können Sie teuer zu stehen kommen, wenn Sie sich nicht an die zuständigen Vorschriften halten.

Was ist sonst noch wichtig bei der Organisation Ihres Umzuges am Sonntag?

Sie sollten unbedingt das Bundes-Immissionsschutzgesetz zu berücksichtigen. Bei diesem Gesetz geht es um die Regelung und Reduzierung von Lärm. Diese Vorschrift ordnet eine Sonn- und Feiertagsruhe an. Natürlich sollten Sie hierbei immer Ihren klaren Menschenverstand einsetzen, nicht am Sonntag mit Bohrarbeiten die Nachbarn zu stören. Wenn Sie in ein Mietshaus umziehen, dann ist es zudem ein Gewinn, wenn Sie sich im Vorfeld mit der dort zuständigen Hausordnung genau vertraut machen.

In diesem Schriftstück wird vermutlich geregelt, dass Sie keine Geräusche über Zimmerlautstärke verursachen dürfen. Neben Bohrgeräuschen oder lauten Arbeiten, die durch dünne Wände leicht zu hören sind, kann hier geregelt sein, dass man zum Beispiel nicht laut im Treppenhaus poltern darf am Sonntag. Wenn sich als bei entsprechender Regelung die Nachbarn über Sie beschweren, haben diese bei entsprechender Hausordnung den Gesetzgeber hinter sich – und zwar in vollem Rahmen.

Achten Sie also stets darauf, dass Sie lieber zu vorsichtig als zu laut und zu offensiv Ihren kompletten Umzug planen. Sicher möchten auch Sie von Anfang an ein gutes Verhältnis mit Ihren Mietern im Haus wissen, oder? Genau aus diesem Grunde sollten Sie generell vorsichtig mit lauten Störungen am Sonntag umgehen.

Was ist aus religiösen Zwecken in Sachen Umzug zu beachten?

Es gibt bestimmte kirchliche Feiertage wie den Totensonntag am 1.11. oder den Karfreitag vor den Osterfeiertagen, an denen Sie den Respekt vor allen religiösen Menschen bewahren sollten. Auch an den Weihnachtsfeiertagen ist ein Umzug unangebracht, da dies ein Fest der Familie darstellt. Auch wenn Sie selbst an diesen Festen keinen großen Sinn sehen, müssten Sie immer den Respekt und die Achtung vor Ihren Mitmenschen gebühren lassen. Gerade an diesen Feiertagen sollten Sie also selbst wissen, dass diese als „allgemeinen Verbot“ für den Umzug zu betrachten sind.

So manche Bürger sollten also nicht nur auf die genauen Ländergesetze achten, sondern sich die neue Umgebung im Vorfeld mit den gesetzlichen Bestimmungen und der Hausordnung ansehen. Sicher möchten auch Sie von Anfang an ein gutes Verhältnis mit Ihren neuen Nachbarn vorfinden.

Genau deshalb zählt hier das Motto: Weniger ist mehr! Vermeiden Sie Störungen an Sonntagen, wenn Sie es nicht einschätzen können, wie Ihre neuen Nachbarn darauf reagieren können.

Sondergenehmigungen sind möglich!

Holen Sie sich ggf. vor dem Umzug eine gültige Sondergenehmigung ein, wenn der Umzug nicht anders planbar ist. Wie im „Feiertagsgesetz“ geregelt ist, können Sie jederzeit einen nicht anders organisierbaren Umzug mit einer Sondergenehmigung sicher regeln. Überlassen Sie hierbei nichts dem Zufall und sichern Sie sich rechtzeitig so ab, dass es zu keinen bösen Überraschungen und Strafen nach dem Umzug kommen wird.

Fazit
Bitte beachten Sie, wenn Sie am Sonntag umziehen möchten, im Vorfeld alle gesetzlichen Bestimmungen, die für Ihren Umzug notwendig sind. Schon jetzt wünschen wir Ihnen: eine gute Zukunft im neuen Heim!

Autor André Woschke
Über den Autor André Woschke

Als Umzugsexperte helfe ich Menschen ihren Umzug schnell und unkompliziert durchzuführen. Bei Umzug-Berlin.de bin ich deswegen für die Abwicklung der Umzüge durch unsere Partner sowie für den Ausbau der eigenen Websites verantwortlich.