David Müller

Von David Müller, Gründer & Umzugsexperte, bekannt aus SAT.1

Zuletzt aktualisiert am 16. Juni 2026

Strom beim Umzug – das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Wege: Vertrag mitnehmen/ummelden (neue Adresse melden) oder kündigen und neu abschließen.
  • Sonderkündigungsrecht: Bei Umzug kannst du mit 6 Wochen Frist kündigen, wenn der Anbieter dich am neuen Wohnort nicht zu gleichen Konditionen beliefert.
  • Frühzeitig melden: ca. 2–6 Wochen vorher Anbieter informieren.
  • Zählerstand am Umzugstag in alter und neuer Wohnung ablesen und übermitteln.
  • Ohne eigenen Vertrag wirst du automatisch in die Grundversorgung übernommen (meist teurer).

Strom ummelden oder kündigen – was ist richtig?

Beim Umzug hast du zwei Möglichkeiten für deinen Stromvertrag:

  • Ummelden / mitnehmen: Du behältst deinen Anbieter und meldest ihm einfach die neue Adresse. Sinnvoll, wenn dein Tarif gut ist und am neuen Wohnort verfügbar.
  • Kündigen & wechseln: Du kündigst und schließt am neuen Wohnort einen (oft günstigeren) Vertrag ab. Sinnvoll, wenn dein Anbieter nicht liefert oder teurer ist.

Wichtig: Melde dich frühzeitig (2–6 Wochen vorher), damit am Einzugstag Strom fließt. Kümmere dich auch rechtzeitig um die Ummeldung beim Bürgeramt und die übrigen Adressänderungen.

Stromvertrag kündigen beim Umzug: Fristen & Sonderkündigungsrecht

Zieht dein Anbieter nicht mit oder verlangt am neuen Wohnort höhere Preise, greift das Sonderkündigungsrecht: Du kannst den Strom- oder Gasvertrag mit einer Frist von sechs Wochen kündigen – unabhängig von der eigentlichen Vertragslaufzeit.

  • Kündigung schriftlich (Brief/E-Mail) mit Umzugsdatum und neuer Adresse.
  • Beliefert dich der Anbieter am neuen Wohnort zu gleichen Konditionen weiter, läuft der Vertrag normal weiter – dann nur ummelden.
  • Reguläre Kündigungsfrist ohne Umzug: meist Vertragslaufzeit beachten.

Strom am neuen Wohnort anmelden

Damit am Einzugstag das Licht angeht, melde Strom rechtzeitig am neuen Wohnort an:

  1. Neuen Anbieter/Tarif wählen (oder bestehenden mitnehmen).
  2. Einzugsdatum, neue Adresse und Zählernummer angeben.
  3. Zählerstand beim Einzug ablesen und übermitteln.

Meldest du nichts an, bekommst du Strom über die Grundversorgung deines örtlichen Versorgers – das ist bequem, aber meist teurer als ein eigener Tarif.

Zählerstand ablesen & übermitteln

Der Zählerstand ist beim Umzug entscheidend für die korrekte Abrechnung. So machst du es richtig:

  • Lies den Zähler am Umzugstag in der alten und der neuen Wohnung ab.
  • Notiere Zählernummer + Stand und mach am besten ein Foto als Beleg.
  • Übermittle die Stände an alten und neuen Anbieter.
  • Halte das im Wohnungsübergabe-Protokoll fest.

Gas, Internet & Telefon ummelden

Was für Strom gilt, gilt ähnlich für deine anderen Verträge:

  • Gas: gleiches Sonderkündigungsrecht (6 Wochen) und Zählerstand wie beim Strom.
  • Internet & Telefon: Anbieter meist mitnehmen – du hast Anspruch auf Weiterversorgung am neuen Wohnort. Ist das nicht möglich, kannst du sonderkündigen. Beauftrage den Umzug des Anschlusses früh (Schaltung dauert oft Wochen).
  • Wasser: läuft meist über den Vermieter / die Nebenkosten.
  • Rundfunkbeitrag (GEZ): neue Adresse melden, Doppelanmeldung vermeiden.

Checkliste: Verträge ummelden beim Umzug

VertragWannAktion
Strom2–6 Wochen vorherUmmelden oder kündigen + neu anmelden, Zählerstand
Gas2–6 Wochen vorherwie Strom, Zählerstand ablesen
Internet/Telefon4–8 Wochen vorherUmzug des Anschlusses beauftragen (lange Schaltzeit)
Rundfunkbeitragnach Einzugneue Adresse melden
Versicherungen/Bankum den UmzugAdresse ändern (Nachsendeauftrag als Netz)

Die komplette Liste „wo überall ummelden" findest du im Ratgeber Umzug ummelden & Adresse ändern und in unserer Umzugscheckliste.

Den Umzug selbst übernehmen wir

Um Strom, Verträge und Behörden musst du dich selbst kümmern – beim eigentlichen Umzug nehmen wir dir die Arbeit ab. Als Umzugsunternehmen in Berlin ziehen wir dich seit 1999 zum Festpreis ohne versteckte Kosten um, auf Wunsch inklusive Halteverbot, Packservice und Möbelmontage.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Strom & Verträgen beim Umzug

Sollte ich meinen Stromvertrag beim Umzug ummelden oder kündigen?
Wenn dein Tarif gut ist und am neuen Wohnort verfügbar, reicht Ummelden (neue Adresse melden). Liefert dein Anbieter dort nicht oder teurer, lohnt sich Kündigen und Wechseln.
Habe ich beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht für Strom?
Ja. Kann dein Anbieter dich am neuen Wohnort nicht zu gleichen Konditionen beliefern, kannst du den Strom- oder Gasvertrag mit einer Frist von sechs Wochen kündigen – unabhängig von der Vertragslaufzeit.
Wann sollte ich Strom beim Umzug ummelden?
Etwa 2–6 Wochen vorher. So fließt am Einzugstag Strom und du vermeidest Lücken oder die teurere Grundversorgung.
Was passiert, wenn ich keinen Stromvertrag anmelde?
Du wirst automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Versorgers übernommen. Das ist bequem, aber meist teurer als ein eigener Tarif.
Wie melde ich den Zählerstand beim Umzug?
Lies den Zähler am Umzugstag in alter und neuer Wohnung ab, notiere Zählernummer und Stand (Foto als Beleg) und übermittle die Werte an alten und neuen Anbieter.
Muss ich auch Gas ummelden?
Ja, für Gas gelten dasselbe Sonderkündigungsrecht (6 Wochen) und die Zählerstand-Pflicht wie beim Strom.
Wie funktioniert der Internet-Umzug?
In der Regel nimmst du deinen Anbieter mit (Anspruch auf Weiterversorgung am neuen Wohnort). Beauftrage den Umzug des Anschlusses früh – die Schaltung dauert oft mehrere Wochen.
Wer kümmert sich um den Strom – Mieter oder Vermieter?
Den Stromvertrag schließt in der Regel der Mieter selbst ab. Wasser läuft meist über den Vermieter bzw. die Nebenkosten.
Was muss ich beim Rundfunkbeitrag (GEZ) beim Umzug tun?
Melde deine neue Adresse beim Beitragsservice und vermeide eine Doppelanmeldung, wenn am neuen Wohnort bereits gezahlt wird.
Übernimmt Müller & Woschke auch das Ummelden?
Verträge und Behörden meldest du selbst um – den Umzug übernehmen wir zum Festpreis: Tragen, Transport, Montage und auf Wunsch Halteverbot.

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