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Inhalte zur Umzugskostenpauschale

Autor: David Müller

Ein Umzug kann jede Menge Kosten verursachen, gerade dann, wenn es sich um einen Fernumzug handelt. Doch manchmal lässt es sich aus beruflichen Gründen nicht vermeiden, von A nach B zuziehen. Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, der kann sich die Umzugskostenpauschale 2020 zunutze machen und die Kosten pauschal absetzen.

Aber wie hoch ist eigentlich die Umzugskostenpauschale 2020? Oder bietet sich vielleicht das steuerliche Absetzen der tatsächlichen Umzugskosten an? Worauf zu achten ist und welche Variante besser ist, zeigen wir hier auf.

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Was ist eine Umzugskostenpauschale?

Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff Umzugskostenpauschale? Bei einer Umzugskostenpauschale handelt es sich um die Ausgaben, die entstehen, wenn eine neue Wohnung gesucht, umgezogen und eingerichtet wird. Auch Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verlassen der alten Wohnung stehen, werden als Umzugskosten anerkannt beziehungsweise gehören in die Umzugskostenpauschale 2020. Im Prinzip handelt es sich um eine steuerliche Vergünstigung beim Umzug, von denen die Leute profitieren können.

Was ist eine Umzugskostenpauschale 2020

Wie hoch bei einem beruflich bedingten Umzug?

Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, der kann die Umzugskosten steuerlich geltend machen. Es kann sich richtig lohnen, wenn die Umzugskostenpauschale 2020 genutzt wird. Allerdings ist das auch nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber die Umzugskosten für den Arbeitnehmer nicht übernimmt. Müssen die Kosten jedoch selbst gezahlt werden, ist es kein Problem, sich mit der Steuererklärung Geld wiederzuholen.

Nun steht aber die Frage im Raum, wie hoch eigentlich die Umzugskostenpauschale 2020 ist. Die Umzugskostenpauschale 2020 wurde zum 01.März 2020 erhöht. Sie wird allgemein regelmäßig angepasst, da die Umzugskosten erfahrungsgemäß auch immer mehr ansteigen. Wie folgt gestaltet sich aktuell die Umzugskostenpauschale 2020:

PersonengruppenUmzugskostenpauschale 2020 ab 01.März 2020
Für Singles820 Euro
Für Verheiratete und Lebenspartner1.639 Euro
Für Kinder und sonstige Angehörige

361 Euro

Meistens gibt es jedes Jahr innerhalb der ersten paar Monate eine Erhöhung der Umzugskostenpauschale. Das Bundesfinanzministerium, kurz auch BMF genannt, ist für die Erhöhung der Pauschale zuständig.

In der Praxis wäre es nun so, dass Verheiratete mit einem Kind eine Umzugskostenpauschale in Höhe von insgesamt 2.000 Euro steuerlich absetzen können, wenn aus beruflichen Gründen umgezogen werden muss. Das ist doch ein schöner Betrag, der angegeben werden kann. Vor allem müssen in dem Fall auch keine Belege aufbewahrt werden.

Die Umzugskostenpauschale 2019 lag übrigens bei Paaren bei 1.622 Euro. Singles konnten eine Pauschale von 811 Euro annehmen und für jedes weitere Kind gab es 357 Euro Umzugskostenpauschale. 2018 lag der Betrag bei 1.573 Euro pro Paar, 787 Euro pro Single und 347 Euro pro weitere Person. Das ist also doch ein deutlicher Anstieg, der jedes Jahr zu verspüren ist.

Wichtige Info: Wer vor dem Stichtag (01.März 2020) umgezogen ist, für den gilt noch die alte Umzugskostenpauschale 2019. Hierbei wird das Ende des Umzugs relevant. Wer also beispielsweise noch im Februar die alte Wohnung ausgeräumt, aber erst im März die Möbel am neuen Domizil ausgeladen hat, der profitiert von der Umzugskostenpauschale 2020. Falls jedoch der Umzug noch im Februar abgeschlossen wurde, darf nur die Umzugskostenpauschale 2019 zur Anwendung bringen.

Was für Kosten werden 2020 abgedeckt?

Unterteilt wird in zwei Gruppen im Bereich der Umzugskosten. Es gibt die allgemeinen und die sonstigen Umzugskosten. Die allgemeinen Umzugskosten werden als Werbungskosten veranschlagt und setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

  • Kosten für Fahrten zur Wohnungsbesichtigung
  • Erste Fahrt zum neuen Domizil
  • Sämtliche Leistungen der Umzugsfirma wie Pack- und Transportservice
  • Falls entstanden: Maklerkosten für die Weitervermittlung der alten Wohnung
  • Mietkosten für alte Wohnung für bis zu sechs Monaten, die zusätzlich zur neuen Wohnungsmiete anfallen

Hierbei ist wichtig, die Belege wie Quittungen, Rechnungen und Kontoauszüge aufzuheben. Allgemeine Kosten müssen normalerweise nachgewiesen werden, was bedeutet, dass das Finanzamt wahrscheinlich die entsprechenden Belege benötigt, um diese als Werbungskosten anzuerkennen. Diese allgemeinen Kosten haben mit der Umzugskostenpauschale 2020 nicht zu tun. Für die Umzugskostenpauschale 2020 sind sonstige Umzugskosten relevant, wozu folgende Positionen zählen:

  • Kosten für Zeitungsannoncen
  • Kosten für Telefonanschluss
  • Gebühren für das Ummelden in der neuen Gemeinde
  • Änderungskosten Personalausweis
  • Trinkgelder und Verpflegungskosten für Umzugshelfer
  • Montage der Küchenmöbel

Die genannten Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass Sie einfach die Umzugskostenpauschale in der Einkommenssteuererklärung angeben können, auch wenn vielleicht nicht die komplette Summe in Anspruch genommen werden musste.

Falls es innerhalb der letzten fünf Jahre auch schon zu einem beruflich bedingten Umzug kam, erhöht sich übrigens die Umzugskostenpauschale 2020. Die Erhöhung liegt bei 50 Prozent. Für Paare gäbe es demzufolge anstelle von 1.639 Euro insgesamt 2.458,50 Euro Umzugskostenpauschale 2020. Das macht sich doch ganz schön bemerkbar.

Übrigens können Sie nur die Umzugskostenpauschale bei der Steuererklärung angeben, was jedoch bedeutet, dass Sie darauf verzichten, die allgemeinen Kosten nicht anzusetzen. Das wäre bei hohen Umzugskosten fatal. Setzen Sie auf die Mischung aus Umzugskostenpauschale und allgemeine Umzugskosten.

 Was für Kosten werden mit der Umzugskostenpauschale 2020 abgedeckt

Finanzämter akzeptieren die Mischform. In dem Fall müssen Sie also nur die Belege für die allgemeinen Umzugskosten einreichen, um diese Kosten als Werbungskosten ansetzen zu können. Die Umzugskostenpauschale 2020 gibt es noch zusätzlich.

Übrigens können Sie nur die Umzugskostenpauschale bei der Steuererklärung angeben, was jedoch bedeutet, dass Sie darauf verzichten, die allgemeinen Kosten nicht anzusetzen. Das wäre bei hohen Umzugskosten fatal. Setzen Sie auf die Mischung aus Umzugskostenpauschale und allgemeine Umzugskosten.

Finanzämter akzeptieren die Mischform. In dem Fall müssen Sie also nur die Belege für die allgemeinen Umzugskosten einreichen, um diese Kosten als Werbungskosten ansetzen zu können. Die Umzugskostenpauschale 2020 gibt es noch zusätzlich.

Gibt es weitere Kosten, die zu Werbungskosten hinzuzurechnen sind?

Manchmal ist es so, dass die Kinder aufgrund des Umzugs am neuen Wohnort Nachhilfe benötigen. Falls Nachhilfe-Unterricht aus diesem Grund notwendig ist, können auch die Nachhilfekosten steuerlich geltend gemacht werden. Sie zählen auch zu den Werbungskosten, allerdings nicht zu der Umzugskostenpauschale. Es gibt einen separaten Betrag, der angesetzt werden kann.

Hierbei ist jedoch ein Höchstbetrag zu beachten. Ab 01.März 2020 kann ein Höchstbetrag für Nachhilfeunterricht von 2.066 Euro angegeben werden. Für Familien ist das eine zusätzliche Erleichterung

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Welche Variante zur Absetzung der Umzugskosten beim beruflich bedingten Umzug gibt es noch?

Die Kombination aus Umzugskostenpauschale 2020 und den allgemeinen Umzugskosten müssen Sie aber auch nicht anwenden. Sie könnten sich auch dazu entscheiden, alle Kosten mit entsprechenden Belegen nachzuweisen. Das bedeutet jedoch auch einen erhöhten Aufwand und Sorgfalt. Gerade während der hektischen Umzugszeit kann das vielleicht ein Problem mit sich bringen. Schnell sind die Quittungen und Belege untergeackert.

Wer es jedoch schafft, alles akribisch genau abzuheften und aufzuheben, bis die Jahressteuererklärung ausgefüllt wird, der kann sich durch diese Variante noch mehr Geld holen, wenn die tatsächlichen Umzugskosten höher liegen. Es kann also durchaus eine gute Option sein, alle Belege aufzuheben, um letztendlich steuerlich zu profitieren.

Am besten ist es, genau zu schauen um den Umzugsunternehmen Vergleich und die tatsächlich entstandenen Kosten mit der Höhe deren Umzugskostenpauschale zu vergleichen. Liegen die sonstigen Kosten unterhalb der Umzugskostenpauschale 2020, wäre es viel einfacher, einfach die Pauschale zu nutzen. Vor allem ist es ja auch hinsichtlich der Steuerlast besser, wenn ein höherer Betrag angenommen werden darf.

Was ist besser - Kostenpauschale oder Absetzung der tatsächlichen Umzugskosten?

Nun stellt sich natürlich für viele Leute die Frage, welche Variante ist nun besser? Sollen die sonstigen Umzugskosten als Umzugskostenpauschale 2020 angegeben werden? Oder wäre es eine bessere Option, alle Kosten aufzulisten und diese anzusetzen? Pauschal kann das nicht gesagt werden, da es immer von den Einzelfällen abhängt.

Deswegen ist es wichtig, zunächst einmal sich einen Überblick darüber zu verschaffen, wie hoch die sonstigen Kosten ausfallen. Ist direkt abzusehen, dass die Höhe der Umzugskostenpauschale 2020 eh nicht erreicht wird, braucht sich auch niemand die Mühe machen, und alle Belege für sonstige Kosten aufzubewahren. Das ist eine tolle Erleichterung für die betroffenen Leute.

Doch falls die sonstigen Umzugskosten höher ausfallen, als die Umzugskostenpauschale 2020, wäre es natürlich sinnvoll und empfehlenswert, auch wirklich die tatsächlichen Kosten anzugeben. Die Belege für die allgemeinen Umzugskosten ja auch aufgehoben werden. Da könnte man ja auch sämtliche sonstige Umzugskosten sicher aufbewahren und bei Verlangen vorlegen.

Jeder sollte für sich die bessere Variante, also entweder Umzugskostenpauschale oder tatsächliche Umzugskosten, finden, um steuerlich am besten dazustehen. Es kann letztendlich doch um einige Euro gehen. Und es hat ja sicherlich auch niemand etwas zu verschenken. Wenn man es sich schon aussuchen kann, da wäre es doch auch sinnvoll, die beste Variante auszuwählen, um letztendlich am meisten zu profitieren.  

Wann werden die Umzugskosten vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt?

Die Finanzämter schauen gerade bei den Umzugskosten genauer hin. Handelt es sich wirklich um einen berufsbedingten Umzug? Welche Zeitersparnis gibt es durch den Umzug zum neuen Arbeitsplatz? Das sind Sachen, die relevant sind. Nicht alle Umzugskosten werden von den Finanzämtern als Werbungskosten anerkannt. Es hängt von dem Umzug an sich ab. Wichtige Dinge sind:

  • Es muss ein beruflich veranlasster Umzug sein.
  • Es muss durch den Umzug mindestens 1 Stunde Fahrzeit zur Arbeit eingespart werden.
  • Es wird eine doppelte Haushaltsführung durch den Umzug vermieden.

Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, können sämtliche allgemeinen Kosten, die mit dem Umzug zu tun haben, als Werbungskosten angegeben werden. Hinzu kommt noch die Umzugskostenpauschale 2020, die sonstige Umzugskosten beinhaltet. Schnell kommen da mehrere Tausend Euro zusammen, die die eigene Steuerlast letztendlich senken.

Übrigens kann es auch passieren, dass der Arbeitgeber die Umzugskosten übernimmt. In dem Fall können natürlich die übernommenen Umzugskosten nicht auch noch in der Steuererklärung angegeben werden. Es ist also nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber für die Umzugskosten nicht aufkommt.

Aber was ist eigentlich, wenn die Umzugskosten vom Finanzamt nicht als Werbungskosten mit Umzugskostenpauschale anerkannt werden, weil möglicherweise der Arbeitsweg nicht um mindestens eine Stunde verkürzt wird? In dem Fall würde sozusagen der Umzug aus privaten Gründen erfolgen. Doch auch hier gibt es Möglichkeiten, um die Kosten in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. In dem Fall ist der Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen relevant.

Umzugskosten vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt

Auch für Studenten oder Auszubildende kann die Umzugskostenpauschale relevant sein. Wer nämlich ein Studium oder eine Ausbildung beginnt und daher weiter wegziehen muss, der kann ebenfalls die Umzugskosten als Werbungskosten angeben und im Nachgang steuerlich profitieren.

Gibt es auch eine Umzugskostenpauschale 2020 für einen privaten Umzug?

Eine direkte Umzugskostenpauschale 2020 für den privat veranlassten Umzug gibt es in dem Sinne nicht. Für einen Umzug aus rein privaten Gründen gibt es nur die haushaltsnahen Dienstleistungen, die jährlich bei maximal 20.000 Euro liegen dürfen. Von dem Betrag können 20 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Das würde bedeuten, dass maximal 4.000 Euro möglich wären.

Allerdings fallen die Umzugskosten normalerweise nicht so hoch aus, dass auch wirklich 4.000 Euro abgezogen werden können. Gehen wir einfach einmal von 2.000 Euro aus. 20 Prozent davon wären also nur 400 Euro, die steuerlich relevant sind. Das ist ein deutlicher Unterschied zu der Anerkennung als Werbungskosten oder der Umzugskostenpauschale.

Zusätzlich könnten 20 Prozent von Handwerkerrechnungen angerechnet werden, jedoch nicht mehr als 1.200 Euro. Vor allem müssen aber auch die Belege der Handwerker aufbewahrt werden. Wichtig sind folgende Punkte:

  • Rechnungen müssen aufbewahrt werden
  • Zahlungsbelege sind vorzulegen
  • Materialkosten können nicht erstattet werden

Wer also beispielsweise Handwerker arrangiert, die die Möbel demontieren und wieder montieren, der kann diese Rechnungen als Handwerkerleistungen im Zuge des Umzugs angeben und 20 Prozent des Betrages steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

Umzugskostenpauschale 2020 fuer privaten Umzug

Lassen Sie von einem Umzugsunternehmen die Möbel von A nach B bringen, fallen die Umzugskosten unter den Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch diese Kosten können angegebenen werden und wie schon erwähnt, mit 20 Prozent relevant sein. Das Finanzamt verlangt normalerweise aber auch immer die Belege und entscheidet von Einzelfall zu Einzelfall.

Falls Sie selbst den Umzug bewerkstelligen, können Sie übrigens keine Umzugskosten und auch keine Umzugskostenpauschale geltend machen. Es ist also nicht möglich, die Kosten für ein angemietetes Umzugsfahrzeug anzugeben. Wer also privat seinen Umzug wuppt, geht diesbezüglich leer aus und hat somit das Nachsehen.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung direkt nach dem Umzug durchführen zu lassen. Entstehende Kosten für Handwerker können in dem Fall noch als haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden.

Hinsichtlich des neuen Eigenheims oder der neuen Wohnung sieht es jedoch anders aus. Erst ab dem Tag, wo eingezogen wurde, können Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden. Das bedeutet, wer schon vor dem Einzug diverse Leistungen von Handwerkern in Anspruch genommen hat, der kann diese Kosten nicht in der Steuererklärung angeben. Das ist erst dann möglich, wenn der Einzug stattgefunden hat.

Wie sieht es mit einer Umzugspauschale 2020 für einen Umzug aus gesundheitlichen Gründen aus?

Viele Menschen ziehen aber nicht aus beruflichen oder privaten Gründen um, sondern aus gesundheitlichen Problemen. Aber wie ist es in dem Fall mit einer Umzugskostenpauschale? Können sich auch Leute Steuern sparen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen?

Auch Leute, die aus gesundheitlichen Gründen umziehen müssen, können Umzugskosten angeben. Die normalen Umzugskosten werden jedoch nicht als Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen erfasst, sondern als außergewöhnliche Belastungen. Ob ein Umzug medizinisch notwendig ist, muss jedoch ein Amtsarzt bescheinigen. Wurde es vom Arzt bestätigt, sind die Kosten absetzbar.

Allerdings werden meistens nicht die kompletten Umzugskosten anerkannt. Es gibt einen zumutbaren Eigenanteil. Wenn dieser überstiegen wird, können die darüber liegenden Umzugskosten für eine Umzugsfirma in der Steuererklärung angegeben werden. Die typische Umzugskostenpauschale ist also auch nicht relevant.

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Wo muss die Umzugskostenpauschale 2020 in der Steuererklärung angegeben werden?

Die Umzugskostenpauschale muss in der Steuererklärung im Bereich Werbungskosten Anlage N angegeben werden. Hierbei ist die Seite 2 relevant. Die Zeilen 45 bis 48 müssen in Augenschein genommen werden. Ansonsten gibt es nichts weiter zu beachten. Falls es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt, müssen die Umzugskosten in der Anlage haushaltsnahe Aufwendungen angegeben werden.

Geben Sie einfach die entsprechenden Kosten an und das Finanzamt wird prüfen, ob die Umzugskosten wirklich relevant sind und angerechnet werden können. Hinsichtlich der Umzugskostenpauschale bei einem berufsbedingten Umzug müssen keine Belege eingereicht werden. Falls jedoch die tatsächlichen Kosten zum Ansatz kommen sollen, werden normalerweise Nachweise verlangt.

Handelt es sich um Umzugskosten aus gesundheitlichen Gründen, werden die Kosten einfach in der entsprechenden Anlage als außergewöhnliche Belastungen angegeben. Entsprechende Belege für einen notwendigen Umzug aus gesundheitlichen Gründen sind vorzulegen.

Umzugskostenpauschale 2020 in der Steuererklärung angegeben werden

Gilt die Umzugskostenpauschale 2020 auch für Auslandsumzüge?

Auch für Auslandsumzüge gibt es Umzugskostenpauschalen. Allerdings werden die Umzüge in die Bereiche innerhalb und außerhalb der Europäischen Union aufgeteilt. Innerhalb der EU lag die Umzugskostenpauschale 2018/2019 für Singles bei 853,53 Euro. Für Umzüge außerhalb der EU wurde eine Pauschale in Höhe von 943,38 Euro anerkannt. Für mitziehende Personen wie Kinder oder Ehegatten gab es natürlich noch Erhöhungen.

Allerdings könnte es durch aus bei Umzügen dieser Art sinnvoll sein, sich für die Angabe der tatsächlichen Kosten zu entscheiden. Ein Auslandsumzug bringt meistens doch wesentlich mehr Kosten mit sich, sodass die Umzugskostenpauschale schnell überstiegen wird. Leute stehen sich im Prinzip besser, wenn sie die Belege sammeln und anschließend beim Finanzamt einreichen.

Wie sieht es mit den Kosten einer Umzugsfirma aus?

Vielmals greifen Leute auf die Umzugsprofis zu, die für einen reibungslosen Umzug sorgen. Wichtig ist hierbei natürlich, sich für eine seriöse und zuverlässige Umzugsfirma zu entscheiden, die auch ordentlich abrechnet. Wer sich für ein Partnerunternehmen von uns entscheidet, kann sich sicher sein, einen kompetenten Partner rund um den Umzug und die Abrechnung an der Hand zu haben.

Die Firmen erstellen eine ordentliche Rechnung, in der alle Umzugskosten gut ersichtlich aufgelistet werden. Diese Rechnung kann dann bequem bei der Steuererklärung angegeben werden, muss aber nicht, wenn die Umzugskostenpauschale genutzt werden soll. Es erleichtert auf jeden Fall die Arbeit insgemein. Vor allem sind die meisten Positionen der Umzugsfirma steuerlich absetzbar.