David Müller

Von David Müller, Gründer & Umzugsexperte, bekannt aus SAT.1

Zuletzt aktualisiert am 16. Juni 2026

Wohnungsgeberbestätigung – das Wichtigste in Kürze

  • Was: Bestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter/Eigentümer) über deinen Einzug – Pflicht nach §19 BMG.
  • Wofür: du brauchst sie für die Anmeldung beim Bürgeramt.
  • Wann: innerhalb von 2 Wochen nach Einzug ausstellen/vorlegen.
  • „Mieterbescheinigung" ist die umgangssprachliche Bezeichnung dafür.
  • Muster zum Kopieren findest du unten.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung (auch Wohnungsgeberbescheinigung) ist ein Dokument, mit dem dein Wohnungsgeber – also Vermieter oder Eigentümer – deinen Einzug bestätigt. Seit 2015 ist sie gesetzlich vorgeschrieben (§19 Bundesmeldegesetz) und Voraussetzung für die Anmeldung beim Bürgeramt.

Viele suchen danach als „Mieterbescheinigung" – gemeint ist dasselbe Dokument für die Anmeldung.

Wer braucht sie – und bis wann?

  • Du als Mieter brauchst sie, um dich beim Bürgeramt anzumelden.
  • Der Wohnungsgeber (Vermieter/Eigentümer) ist verpflichtet, sie auszustellen – innerhalb von zwei Wochen nach Einzug.
  • Die Anmeldung selbst muss ebenfalls innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
  • Auch bei Untermiete stellt der Hauptmieter als Wohnungsgeber die Bestätigung aus.

Was muss in der Bestätigung stehen?

Pflichtangaben nach §19 BMG:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Art des Vorgangs: Einzug (oder Auszug)
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen aller meldepflichtigen Personen, die einziehen

Muster / Vorlage zum Kopieren

Diese Vorlage kannst du kopieren, ausfüllen und vom Wohnungsgeber unterschreiben lassen:

Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

Hiermit bestätige ich als Wohnungsgeber den Einzug der unten genannten Person(en) in die Wohnung:

Wohnungsgeber (Name, Anschrift): _______________________________
Anschrift der Wohnung: _______________________________
Einzugsdatum: ____________
Einziehende Person(en): _______________________________

☐ Einzug   ☐ Auszug

Ort, Datum: ____________   Unterschrift Wohnungsgeber: ____________

Viele Bürgerämter bieten zusätzlich ein eigenes Formular an – die obige Vorlage erfüllt aber die gesetzlichen Pflichtangaben.

Häufige Probleme & Tipps

  • Vermieter stellt sie nicht aus? Er ist gesetzlich verpflichtet – bei Verstoß droht ein Bußgeld bis 1.000 €. Freundlich auf §19 BMG hinweisen.
  • Frist verpasst? Auch die verspätete Anmeldung kann ein Bußgeld kosten – kümmere dich rechtzeitig.
  • Digital: In vielen Städten reicht eine eingescannte, unterschriebene Bestätigung.
  • Welche Adressen du sonst noch ändern musst, steht im Ratgeber Umzug ummelden & Adresse ändern und in der Erste-Wohnung-Checkliste.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ein Dokument, mit dem dein Vermieter oder Eigentümer deinen Einzug bestätigt. Sie ist seit 2015 nach §19 BMG Pflicht und Voraussetzung für die Anmeldung beim Bürgeramt.
Ist Mieterbescheinigung dasselbe wie Wohnungsgeberbestätigung?
Umgangssprachlich ja. Der Begriff Mieterbescheinigung meint meist genau die Wohnungsgeberbestätigung, die du für die Anmeldung brauchst.
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Der Wohnungsgeber – also Vermieter oder Eigentümer. Bei Untermiete stellt der Hauptmieter sie aus.
Bis wann muss die Bestätigung vorliegen?
Der Wohnungsgeber muss sie innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausstellen. Die Anmeldung beim Bürgeramt muss ebenfalls binnen 14 Tagen erfolgen.
Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?
Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Art (Einzug/Auszug), das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller einziehenden meldepflichtigen Personen.
Was tun, wenn der Vermieter die Bestätigung nicht ausstellt?
Er ist gesetzlich verpflichtet. Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis 1.000 €. Weise ihn freundlich auf §19 BMG hin.
Gibt es eine kostenlose Vorlage?
Ja – auf dieser Seite findest du ein Muster zum Kopieren, das die gesetzlichen Pflichtangaben erfüllt.
Reicht eine digitale Wohnungsgeberbestätigung?
In vielen Städten ja – eine eingescannte, unterschriebene Bestätigung wird häufig akzeptiert. Im Zweifel beim Bürgeramt nachfragen.
Brauche ich die Bestätigung auch bei Untermiete?
Ja. Dann ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber und stellt die Bestätigung für den Untermieter aus.
Hilft Müller & Woschke beim Umzug selbst?
Ja – Formulare erledigst du selbst, den Umzug übernehmen wir zum Festpreis: Tragen, Transport, Montage und auf Wunsch Halteverbot.

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