Von David Müller, Gründer & Umzugsexperte, bekannt aus SAT.1
Zuletzt aktualisiert am 16. Juni 2026
Wohnungsgeberbestätigung – das Wichtigste in Kürze
- Was: Bestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter/Eigentümer) über deinen Einzug – Pflicht nach §19 BMG.
- Wofür: du brauchst sie für die Anmeldung beim Bürgeramt.
- Wann: innerhalb von 2 Wochen nach Einzug ausstellen/vorlegen.
- „Mieterbescheinigung" ist die umgangssprachliche Bezeichnung dafür.
- Muster zum Kopieren findest du unten.
Inhalt
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung (auch Wohnungsgeberbescheinigung) ist ein Dokument, mit dem dein Wohnungsgeber – also Vermieter oder Eigentümer – deinen Einzug bestätigt. Seit 2015 ist sie gesetzlich vorgeschrieben (§19 Bundesmeldegesetz) und Voraussetzung für die Anmeldung beim Bürgeramt.
Viele suchen danach als „Mieterbescheinigung" – gemeint ist dasselbe Dokument für die Anmeldung.
Wer braucht sie – und bis wann?
- Du als Mieter brauchst sie, um dich beim Bürgeramt anzumelden.
- Der Wohnungsgeber (Vermieter/Eigentümer) ist verpflichtet, sie auszustellen – innerhalb von zwei Wochen nach Einzug.
- Die Anmeldung selbst muss ebenfalls innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
- Auch bei Untermiete stellt der Hauptmieter als Wohnungsgeber die Bestätigung aus.
Was muss in der Bestätigung stehen?
Pflichtangaben nach §19 BMG:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Art des Vorgangs: Einzug (oder Auszug)
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen aller meldepflichtigen Personen, die einziehen
Muster / Vorlage zum Kopieren
Diese Vorlage kannst du kopieren, ausfüllen und vom Wohnungsgeber unterschreiben lassen:
Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Hiermit bestätige ich als Wohnungsgeber den Einzug der unten genannten Person(en) in die Wohnung:
Wohnungsgeber (Name, Anschrift): _______________________________
Anschrift der Wohnung: _______________________________
Einzugsdatum: ____________
Einziehende Person(en): _______________________________
☐ Einzug ☐ Auszug
Ort, Datum: ____________ Unterschrift Wohnungsgeber: ____________
Viele Bürgerämter bieten zusätzlich ein eigenes Formular an – die obige Vorlage erfüllt aber die gesetzlichen Pflichtangaben.
Häufige Probleme & Tipps
- Vermieter stellt sie nicht aus? Er ist gesetzlich verpflichtet – bei Verstoß droht ein Bußgeld bis 1.000 €. Freundlich auf §19 BMG hinweisen.
- Frist verpasst? Auch die verspätete Anmeldung kann ein Bußgeld kosten – kümmere dich rechtzeitig.
- Digital: In vielen Städten reicht eine eingescannte, unterschriebene Bestätigung.
- Welche Adressen du sonst noch ändern musst, steht im Ratgeber Umzug ummelden & Adresse ändern und in der Erste-Wohnung-Checkliste.
Den Umzug übernehmen wir
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Häufige Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ist Mieterbescheinigung dasselbe wie Wohnungsgeberbestätigung?
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Bis wann muss die Bestätigung vorliegen?
Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?
Was tun, wenn der Vermieter die Bestätigung nicht ausstellt?
Gibt es eine kostenlose Vorlage?
Reicht eine digitale Wohnungsgeberbestätigung?
Brauche ich die Bestätigung auch bei Untermiete?
Hilft Müller & Woschke beim Umzug selbst?
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