David Müller

Von David Müller, Gründer & Umzugsexperte, bekannt aus SAT.1

Zuletzt aktualisiert am 1. Juli 2026

Die Kurz-Antwort

Ja, das Sozialamt kann die Umzugskosten übernehmen – bei Bezug von Grundsicherung oder Sozialhilfe nach SGB XII. Wichtig sind drei Dinge:

  • Der Umzug muss erforderlich sein (z. B. zu teure Wohnung, gesundheitliche/altersbedingte Gründe oder Aufforderung des Amtes).
  • Die Zustimmung vorher einholen: Kosten möglichst vor dem Umzug schriftlich genehmigen lassen (Zusicherung), sonst droht eine Ablehnung.
  • Antrag + Nachweise: formloser Antrag mit Begründung und in der Regel 2–3 Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen.

Kein Rechtsrat – die Details regelt dein zuständiges Sozialamt.

Übernimmt das Sozialamt die Umzugskosten?

Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht, kann beim Sozialamt die Übernahme der Umzugskosten beantragen. Grundlage sind die Regelungen zu Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten sowie Mietkautionen: Sie können übernommen werden, wenn der Umzug notwendig ist und das Amt vorher zugestimmt hat.

Ein Rechtsanspruch besteht nur eingeschränkt – es kommt auf den Einzelfall und die Erforderlichkeit an. Deshalb ist die vorherige Zusicherung so wichtig: Wer erst nach dem Umzug einen Antrag stellt, bleibt schlimmstenfalls auf den Kosten sitzen.

Sozialamt oder Jobcenter – wer ist zuständig?

Das entscheidet sich danach, welche Leistung du beziehst:

SituationZuständigGesetz
Erwerbsfähig, BürgergeldJobcenterSGB II
Grundsicherung im Alter (ab Regelaltersgrenze)SozialamtSGB XII
Dauerhaft voll erwerbsgemindertSozialamtSGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt (vorübergehend nicht erwerbsfähig)SozialamtSGB XII

Beziehst du Bürgergeld, ist der Ratgeber Umzugskosten über das Jobcenter der richtige. Für alle SGB-XII-Fälle gilt dieser hier.

Wann ist ein Umzug in der Grundsicherung erforderlich?

Übernommen wird in der Regel nur, wenn ein anerkannter Grund vorliegt. Typische Gründe:

  • Die aktuelle Wohnung ist zu teuer (Miete über den angemessenen Grenzen) – oft wird dann sogar zum Umzug aufgefordert.
  • Gesundheitliche oder altersbedingte Gründe – z. B. eine barrierefreie oder ebenerdige Wohnung wird nötig.
  • Die Wohnung ist zu groß/zu klein oder nicht mehr bewohnbar.
  • Ein Wohnungswechsel wird vom Amt veranlasst oder ein wichtiger persönlicher Grund liegt vor.

Wichtig: Begründe den Umzug schriftlich und hole die Zustimmung ein, bevor du den Mietvertrag unterschreibst oder das Umzugsunternehmen beauftragst.

Welche Umzugskosten werden übernommen?

Übernommen werden können – je nach Einzelfall und nach Zusicherung – unter anderem:

  • Transportkosten: Umzugsunternehmen oder Mietwagen; oft wird die günstigste zumutbare Variante erwartet (daher die Kostenvoranschläge).
  • Umzugsmaterial wie Kartons und Verpackung.
  • Mietkaution – meist als Darlehen, das später verrechnet wird.
  • Wohnungsbeschaffungskosten (z. B. eine ggf. anfallende Maklerprovision im Rahmen der Regeln).
  • Unter Umständen Renovierung oder eine doppelte Miete im Übergangsmonat.

Bei körperlicher Einschränkung kann ein Umzug durch ein Umzugsunternehmen statt Eigenleistung anerkannt werden. Grobe Richtwerte zu den reinen Umzugskosten findest du im Umzugskosten-Rechner.

Antrag beim Sozialamt: Schritt für Schritt

  1. Frühzeitig ankündigen: den geplanten Umzug beim Sozialamt melden, bevor etwas unterschrieben wird.
  2. Antrag stellen: ein formloser schriftlicher Antrag reicht meist – mit Begründung, warum der Umzug erforderlich ist.
  3. 2–3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen beilegen (das Amt vergleicht die Kosten).
  4. Zusicherung abwarten: erst nach schriftlicher Genehmigung den Umzug beauftragen.
  5. Belege sammeln und nach dem Umzug einreichen.

Formloser Antrag – das gehört hinein: Name & Aktenzeichen, aktuelle und neue Adresse, Grund des Umzugs, Bitte um Übernahme der Umzugs-/Wohnungsbeschaffungskosten und ggf. der Kaution, Hinweis auf die beigefügten Kostenvoranschläge, Datum & Unterschrift. Suchst du das Jobcenter-Pendant zum Ausdrucken? → Antrag-Vorlage (Jobcenter).

Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland

Ziehst du in einen anderen Zuständigkeitsbereich, wechselt in der Regel auch der zuständige Träger. Praktisch heißt das: Die Leistungen am neuen Wohnort neu beantragen und die Zustimmung zu den Umzugskosten vor dem Umzug beim bisher zuständigen Amt klären. Auch bei einem Fernumzug gilt: erst Zusicherung, dann beauftragen.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen: Umzugskosten über das Sozialamt

Zahlt das Sozialamt die Umzugskosten?
Ja, bei Bezug von Grundsicherung oder Sozialhilfe (SGB XII) können die Umzugskosten übernommen werden – wenn der Umzug erforderlich ist und das Sozialamt vorher zugestimmt hat. Ein voller Rechtsanspruch besteht aber nur eingeschränkt; es kommt auf den Einzelfall an.
Muss ich die Umzugskosten vor dem Umzug genehmigen lassen?
Ja, das ist entscheidend. Hol dir die Zusicherung schriftlich, bevor du den Mietvertrag unterschreibst oder ein Umzugsunternehmen beauftragst. Wer erst danach beantragt, riskiert eine Ablehnung.
Sozialamt oder Jobcenter – wer ist für mich zuständig?
Beziehst du Bürgergeld und bist erwerbsfähig, ist das Jobcenter (SGB II) zuständig. Bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt ist es das Sozialamt (SGB XII).
Welche Kosten übernimmt das Sozialamt?
Je nach Einzelfall Transportkosten (Umzugsunternehmen oder Mietwagen), Umzugsmaterial, die Mietkaution (meist als Darlehen), Wohnungsbeschaffungskosten und unter Umständen Renovierung oder eine doppelte Miete im Übergang.
Brauche ich Kostenvoranschläge für den Antrag?
In der Regel ja – meist 2–3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen. Das Amt vergleicht die Kosten und erwartet oft die günstigste zumutbare Variante. Wir stellen dir gern einen prüffähigen Festpreis-Kostenvoranschlag aus.
Wie schreibe ich den Antrag?
Ein formloser schriftlicher Antrag genügt meist: Name und Aktenzeichen, alte und neue Adresse, Grund des Umzugs, Bitte um Kostenübernahme, Hinweis auf beigefügte Kostenvoranschläge, Datum und Unterschrift.
Wann gilt ein Umzug als erforderlich?
Zum Beispiel bei zu teurer Wohnung, aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen, bei unpassender Wohnungsgröße oder wenn das Amt zum Umzug auffordert. Der Grund sollte schriftlich begründet werden.
Übernimmt das Sozialamt ein Umzugsunternehmen oder nur einen Mietwagen?
Oft wird die günstigste zumutbare Lösung erwartet. Ist Eigenleistung wegen Alter, Gesundheit oder fehlender Helfer nicht möglich, kann ein Umzugsunternehmen anerkannt werden – das begründet man im Antrag.
Was passiert bei einem Umzug in ein anderes Bundesland?
Meist wechselt der zuständige Träger. Die Leistungen sind am neuen Wohnort neu zu beantragen; die Zustimmung zu den Umzugskosten klärst du vorher mit dem bisher zuständigen Amt.
Wird die Grundsicherung bei einem Umzug neu berechnet?
Bei einem Umzug ändern sich oft die Kosten der Unterkunft, daher wird die Leistung in der Regel neu geprüft. Melde den Umzug rechtzeitig, damit Miete und Nebenkosten korrekt berücksichtigt werden.

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