Von David Müller, Gründer & Umzugsexperte, bekannt aus SAT.1
Zuletzt aktualisiert am 1. Juli 2026
Die Kurz-Antwort
Ja, das Sozialamt kann die Umzugskosten übernehmen – bei Bezug von Grundsicherung oder Sozialhilfe nach SGB XII. Wichtig sind drei Dinge:
- Der Umzug muss erforderlich sein (z. B. zu teure Wohnung, gesundheitliche/altersbedingte Gründe oder Aufforderung des Amtes).
- Die Zustimmung vorher einholen: Kosten möglichst vor dem Umzug schriftlich genehmigen lassen (Zusicherung), sonst droht eine Ablehnung.
- Antrag + Nachweise: formloser Antrag mit Begründung und in der Regel 2–3 Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen.
Kein Rechtsrat – die Details regelt dein zuständiges Sozialamt.
Inhalt
Übernimmt das Sozialamt die Umzugskosten?
Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht, kann beim Sozialamt die Übernahme der Umzugskosten beantragen. Grundlage sind die Regelungen zu Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten sowie Mietkautionen: Sie können übernommen werden, wenn der Umzug notwendig ist und das Amt vorher zugestimmt hat.
Ein Rechtsanspruch besteht nur eingeschränkt – es kommt auf den Einzelfall und die Erforderlichkeit an. Deshalb ist die vorherige Zusicherung so wichtig: Wer erst nach dem Umzug einen Antrag stellt, bleibt schlimmstenfalls auf den Kosten sitzen.
Sozialamt oder Jobcenter – wer ist zuständig?
Das entscheidet sich danach, welche Leistung du beziehst:
| Situation | Zuständig | Gesetz |
|---|---|---|
| Erwerbsfähig, Bürgergeld | Jobcenter | SGB II |
| Grundsicherung im Alter (ab Regelaltersgrenze) | Sozialamt | SGB XII |
| Dauerhaft voll erwerbsgemindert | Sozialamt | SGB XII |
| Hilfe zum Lebensunterhalt (vorübergehend nicht erwerbsfähig) | Sozialamt | SGB XII |
Beziehst du Bürgergeld, ist der Ratgeber Umzugskosten über das Jobcenter der richtige. Für alle SGB-XII-Fälle gilt dieser hier.
Wann ist ein Umzug in der Grundsicherung erforderlich?
Übernommen wird in der Regel nur, wenn ein anerkannter Grund vorliegt. Typische Gründe:
- Die aktuelle Wohnung ist zu teuer (Miete über den angemessenen Grenzen) – oft wird dann sogar zum Umzug aufgefordert.
- Gesundheitliche oder altersbedingte Gründe – z. B. eine barrierefreie oder ebenerdige Wohnung wird nötig.
- Die Wohnung ist zu groß/zu klein oder nicht mehr bewohnbar.
- Ein Wohnungswechsel wird vom Amt veranlasst oder ein wichtiger persönlicher Grund liegt vor.
Wichtig: Begründe den Umzug schriftlich und hole die Zustimmung ein, bevor du den Mietvertrag unterschreibst oder das Umzugsunternehmen beauftragst.
Welche Umzugskosten werden übernommen?
Übernommen werden können – je nach Einzelfall und nach Zusicherung – unter anderem:
- Transportkosten: Umzugsunternehmen oder Mietwagen; oft wird die günstigste zumutbare Variante erwartet (daher die Kostenvoranschläge).
- Umzugsmaterial wie Kartons und Verpackung.
- Mietkaution – meist als Darlehen, das später verrechnet wird.
- Wohnungsbeschaffungskosten (z. B. eine ggf. anfallende Maklerprovision im Rahmen der Regeln).
- Unter Umständen Renovierung oder eine doppelte Miete im Übergangsmonat.
Bei körperlicher Einschränkung kann ein Umzug durch ein Umzugsunternehmen statt Eigenleistung anerkannt werden. Grobe Richtwerte zu den reinen Umzugskosten findest du im Umzugskosten-Rechner.
Antrag beim Sozialamt: Schritt für Schritt
- Frühzeitig ankündigen: den geplanten Umzug beim Sozialamt melden, bevor etwas unterschrieben wird.
- Antrag stellen: ein formloser schriftlicher Antrag reicht meist – mit Begründung, warum der Umzug erforderlich ist.
- 2–3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen beilegen (das Amt vergleicht die Kosten).
- Zusicherung abwarten: erst nach schriftlicher Genehmigung den Umzug beauftragen.
- Belege sammeln und nach dem Umzug einreichen.
Formloser Antrag – das gehört hinein: Name & Aktenzeichen, aktuelle und neue Adresse, Grund des Umzugs, Bitte um Übernahme der Umzugs-/Wohnungsbeschaffungskosten und ggf. der Kaution, Hinweis auf die beigefügten Kostenvoranschläge, Datum & Unterschrift. Suchst du das Jobcenter-Pendant zum Ausdrucken? → Antrag-Vorlage (Jobcenter).
Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland
Ziehst du in einen anderen Zuständigkeitsbereich, wechselt in der Regel auch der zuständige Träger. Praktisch heißt das: Die Leistungen am neuen Wohnort neu beantragen und die Zustimmung zu den Umzugskosten vor dem Umzug beim bisher zuständigen Amt klären. Auch bei einem Fernumzug gilt: erst Zusicherung, dann beauftragen.
Wir liefern den Kostenvoranschlag fürs Amt
Für den Antrag brauchst du prüffähige Kostenvoranschläge. Wir erstellen dir gern einen transparenten Festpreis-Kostenvoranschlag, den du direkt beim Sozialamt einreichen kannst – klar aufgeschlüsselt, ohne versteckte Posten. Als erfahrenes Umzugsunternehmen in Berlin kennen wir die Anforderungen der Ämter.
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Häufige Fragen: Umzugskosten über das Sozialamt
Zahlt das Sozialamt die Umzugskosten?
Muss ich die Umzugskosten vor dem Umzug genehmigen lassen?
Sozialamt oder Jobcenter – wer ist für mich zuständig?
Welche Kosten übernimmt das Sozialamt?
Brauche ich Kostenvoranschläge für den Antrag?
Wie schreibe ich den Antrag?
Wann gilt ein Umzug als erforderlich?
Übernimmt das Sozialamt ein Umzugsunternehmen oder nur einen Mietwagen?
Was passiert bei einem Umzug in ein anderes Bundesland?
Wird die Grundsicherung bei einem Umzug neu berechnet?
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