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Umzugskosten Arbeitsamt – das haben Leistungsempfänger zu beachten

Umzugskosten Arbeitsamt – das haben Leistungsempfänger zu beachten

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David Müller

Wer umziehen möchte oder muss, aber Arbeitslosengeld 1 oder 2 bezieht, der hat nur geringe oder sogar gar keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Aus diesem Grund gibt es die Umzugskosten Arbeitsamt, bei denen es sich um verschiedene Unterstützungsleistungen handelt. Genehmigt werden diese Leistungen, wenn der Umzug notwendig ist – bei einer Arbeitsaufnahme – oder bei einer notwendigen Wohnungsbeschaffung beim Bezug von ALG 2.

Ein Umzug bedeutet einen tiefen Einschnitt ins Leben

Steht ein Umzug an, dann kann das einen tiefen Einschnitt ins Leben bedeuten und das nicht nur in Hinsicht auf die Umzugskosten. Heute müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitssuchende flexibel zeigen, wenn es um eine Arbeitsstelle geht.

Nicht selten ist diese in einer anderen Stadt zu finden. In diesem Moment treffen zwei kritische Punkte aufeinander: Die finanziellen Mittel sind erschöpft und dazu müssen die nicht erheblichen Umzugskosten gestemmt werden. In bestimmten Fällen hilft die Arbeitsagentur weiter, wobei diese nicht dazu verpflichtet ist.

Umzug

Erstattung der Umzugskosten Arbeitsamt – diese Möglichkeiten gibt es

 

Die Wohnung ist zu klein oder zu groß geworden

Eine Voraussetzung dafür, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld oder Hartz IV die Umzugskosten Arbeitsamt als einmalige Beihilfe gewährt bekommt, ist die Notwendigkeit der Arbeitsbeschaffung.

Zwei Gründe gibt es hier: Die Wohnung ist zu groß oder zu klein geworden. Letzteres kann der Fall sein, wenn eine alleinstehende Frau Mutter wird oder ein Paar, das Hartz IV bezieht, Nachwuchs erwartet.

Von der Arbeitsagentur wird dann genau nach den Bestimmungen ausgerechnet, welcher Wohnraum angemessen ist und wie hoch die Miete nach dem Mietspiegel des jeweiligen Wohnorts ausfallen darf.

Auch im umgekehrten Fall werden die Umzugskosten übernommen, und zwar dann, wenn der Wohnraum zu groß und zu teuer für den Hartz IV Empfänger geworden ist – bspw. durch Auszug des Partners oder der Kinder.

Folgende Kosten werden bei einer sogenannten „notwendigen Wohnungsbeschaffung“ von der Arbeitsagentur übernommen:

  • Umzugsfahrzeug
  • Umzugskartons
  • Umzugsunternehmen
  • Verpflegungskosten für private Umzugshelfer
  • Renovierungen

 

Wird ein Umzugsunternehmen mit dem Umzug beauftragt bzw. es wird ein Transporter für den Umzug für den Umzug angemietet, dann werden bei den Umzugskosten Arbeitsamt lediglich die tatsächlichen Kosten erstattet.

Muss eine Mietkaution hinterlegt werden, dann wird diese nicht vom Amt übernommen, allerdings kann ein zinsloses Darlehen beim Amt beantragt werden. Sobald der Leistungsempfänger wieder Geld verdient oder das Mietverhältnis endet, dann muss die Kaution zurückbezahlt werden.

 

Bei Arbeitsaufnahme 

Wurde aus der Arbeitslosigkeit eine neue Arbeitsstelle gefunden und diese befindet sich in einer anderen Stadt, dann kann die Kostenübernahme für den Umzug beim Amt beantragt werden.

Denn in der Regel sind die Mittel vor Arbeitsantritt noch nicht vorhanden, damit der Umzug mit eigenen finanziellen Mitteln getragen werden kann. Allerdings wird der zuständige Sachbearbeiter die Umzugskosten Arbeitsamt genau prüfen, ob überhaupt eine Notwendigkeit für den Umzug vorliegt.

Nach Auffassung des Amtes kann es einem Arbeitnehmer zugemutet werden, täglich 2,5 Stunden zwischen Arbeitsplatz und Wohnort zu pendeln. Ist die Fahrt zur neuen Arbeitsstelle kürzer, dann werden die Umzugskosten in der Regel nicht vom Amt übernommen. Allerdings ist es möglich, zu versuchen, ob das Amt ein zinsloses Darlehn für den Umzug gewährt.

Auf Anordnung des Amtes (Hartz IV)

Ebenfalls kann das Jobcenter die Anordnung geben, dass ein Umzug stattfinden muss, da die Mietkosten zu hoch sind. Diese erfolgt im Rahmen des „Kostensenkungsverfahrens“. Das Ziel ist es, dass der Leistungsempfänger sich eine günstigere Wohnung sucht und den Umzug so günstig wie möglich plant, sodass die Umzugskosten Arbeitsamt noch finanzierbar sind.

Ebenfalls muss das Arbeitsamt bzw. das Jobcenter einem Umzug zustimmen, wenn die Wohnverhältnisse nicht mehr zumutbar sind, bspw. bei Schimmelbefall. Allerdings muss für die Übernahme der Umzugskostem dies glaubhaft bewiesen werden.

 

Wie läuft die Kostenerstattung ab?

Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld oder Hartz IV sollten sich im Falle einer notwendigen Wohnungsbeschaffung die Zusage der Umzugskosten Arbeitsamt vorab einholen.

Kosten berechnen

Dabei gilt es folgenden Ablauf einzuhalten:

  • Die schriftliche Genehmigung zur Kostenübernahme vom zuständigen Leistungsträger einholen.
  • Eine Wohnung suchen, die in der Größe und den Mietkosten den geforderten Kriterien entspricht.
  • Den Kostenvoranschlag bzw. Mietangebote beim Jobcenter einreichen und auf die Zusage warten.
  • Den Mietvertrag unterschreiben und eine Kopie davon bei der Arbeitsagentur einreichen.
  • Die Umzugskosten Arbeitsamt beantragen und je nach Bedarf das Darlehen für die Mietkaution.

Die Umzugskosten Arbeitsamt – die maximale Kostenerstattung

 

Ist der Antrag auf Umzugskosten Arbeitsamt gestellt, dann wird dieser überprüft, wobei das günstigste Angebot genehmigt wird. Bei 4.500 Euro liegt die maximale Höhe des Erstattungsbetrages, während für einen Umzug ins Ausland bis zu 5.200 Euro genehmigt werden.

Bei der Bemessung der maximalen Rückerstattungskosten werden oft Pauschalen angesetzt. Das bedeutet, dass die Arbeitsagentur dem Leistungsempfänger im Voraus mitteilt, wie hoch der Betrag ist, der als Umzugskosten Arbeitsamt übernommen wird.

Zu beachten ist, dass nur die reinen Kosten für den Umzug von der Arbeitsagentur übernommen werden. Generell sind in den Umzugskosten Arbeitsamt die Kosten für Umzugskartons, das ein-und auspacken sowie die Demontage sowie Montage von Möbeln nicht enthalten.

Darüber hinaus verlangt das Amt, dass der Leistungsempfänger Kostenvoranschläge von drei Umzugsunternehmen oder einer Vermittlung der Umzugshelfer vorlegt. 

Das ist hilfreich, wenn es um die Wahl des Umzugsunternehmen bzw. der Organisation des DIY-Umzugs geht. Wie hoch letztendlich die maximale Erstattungssumme ist, das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.

Aber dennoch müssen die Umzugskosten zuerst vorgestreckt werden und ist das nicht möglich, dann ist es möglich, mit dem Arbeitsamt und dem Umzugsunternehmen abzusprechen, dass die Umzugbeihilfe direkt an das Unternehmen überwiesen wird.

Die Erstausstattung

Sollten keinerlei Möbel oder Haushaltsgeräte vorhanden sein, dann kann ein Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter gestellt werden. Das Amt wird in der Regel die Sachleistungen gewähren, wobei es sich um gebrauchte Möbel und Geräte handelt und nicht um Neuware.

Nach einem Umzug (Hartz IV) sind folgende Anschaffungen für den Leistungsempfänger möglich:

  • Kleiderschrank, Bett und Matratze
  • Regale, Sofa, Couch
  • Küchengeräte (Herd, Kühlschrank, Waschmaschine etc.)
  • Tisch, Stühle, Mülleimer
  • Spiegel, Handtücher
  • Babyausstattung

Wohnungseinrichtung Betten

Anspruch im Anschluss auf die Umzugskosten Arbeitsamt auf eine Erstausstattung einer Wohnung haben Hartz IV-Empfänger gemäß § 24 Absatz 3 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II). In diesem wird klargestellt, dass eine Erstausstattung nicht vom Regelsatz anzuschaffen ist. Damit die Erstausstattung genehmigt wird, müssen üblicherweise folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es wird Hartz IV bezogen.
  • Das 25. Lebensjahr ist abgeschlossen.
  • Es wird die erste eigene Wohnung bezogen.

Doch auch in Sonderfällen kann ein Anspruch auf die Erstausstattung für eine Wohnung bestehen:

  • Nach der Trennung vom Partner wird die erste eigene Wohnung bezogen – sofern die gemeinsam genutzten Möbel ihm gehören.
  • Bisher wurde zur Untermiete gewohnt und nun soll der Umzug in eine größere und angemessene Wohnung erfolgen.
  • Bisher war der Leistungsempfänger in einer Einrichtung untergebracht oder wurde aus der Haft entlassen.
  • Die Wohnungseinrichtung wurde durch einen Brand oder ähnliches zerstört und der Schaden wird nicht von der Versicherung übernommen. In diesen Fällen werden die Umzugskosten der Erstaustattung von der Arbeitsagentur übernommen.

 

Wichtig ist, dass eine Liste aller benötigten Möbel und Haushaltsgeräte zum Antrag auf die Erstausstattung gehören, die benötigt werden. Der Antragsteller muss sich darauf einstellen, dass die Angaben ggf. vom Arbeitsamt überprüft werden.

Um mehr über die Thematik zu erfahren: Siehe auch unseren Beitrag zu Jobcenter Umzug.

Autor David Müller
Über den Autor David Müller

Als Möbelpacker hatte ich bereis früh in meinem Leben Kontakt mit der Umzugsbranche. Heute unterstütze ich bei Umzug-Berlin.de unsere Kunden dabei, dass sie einen reibungslosen Umzug erleben. Darüber hinaus bin ich für das Marketing und die Partnerakquise verantwortlich.